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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 361
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0361
Das Notgeld der Stadt Ettenheim

Klaus Bosch

Der Erste Weltkrieg brachte eine bisher nicht bekannte Knappheit an Kleingeld
mit sich, da durch die kriegsbedingte Metallbewirtschaftung die Reichsmünzen
eingezogen und eingeschmolzen wurden. Gleichzeitig entstand durch
Angsteinkäufe an Lebensmitteln ein erhöhter Geldbedarf. Da die Reichsbank
diesem Mangel nicht abhelfen konnte, griffen die Städte und Gemeinden zur
Selbsthilfe und emittierten eigene Ausgaben an Münzen und Noten. So gab
auch die Stadt Ettenheim Münzen zu 5 Pf., 10 Pf. und 20 Pf. und Scheine zu
50 Pf. aus, um in ihrem Bereich die Kleingeldversorgung sicherzustellen.

Die Ausgabe der Münzen dauerte bis 1921, die der Kleingeldscheine von 1917
bis 1922, wobei die Serie aus sechs Scheinen vom 1. 3. 1922 weniger dem
Kleingeldmangel abhelfen als vielmehr das Stadtsäckel auffüllen sollte. Diese
Serie war hauptsächlich für die damaligen Sammler bestimmt und sollte in
deren Sammlungen verschwinden. Ebenso wurden auch die ersten Ausgaben
bald danach für die Sammler nachgedruckt.

Die Ausgabe von Notgeld wurde am 17. Juli 1922 von der Reichsregierung
verboten, da die Reichsbank endlich wieder die Versorgung der Bevölkerung
mit Zahlungsmitteln sicherstellen konnte.

Erst gegen Ende der Hochinflation, im Oktober 1923, trat im Bezirk Ettenheim
wieder ein gravierender Mangel an Bargeld ein. Die Stadtgemeinde
Ettenheim konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen und die Löhne
und Gehälter nicht mehr ausbezahlen. Ebensowenig konnte die Sparkasse ihren
Zahlungen nachkommen. Sie hatte zwar ein ansehnliches Guthaben bei der
Girozentrale, konnte aber keine Barmittel bekommen. Auch das Postamt
konnte die Renten nicht mehr ausbezahlen. Die Bürger wurden dadurch geschädigt
, da die Preise von Tag zu Tag aufschlugen. Der Gemeinderat der
Stadt Ettenheim beantragte daher beim Innenministerium in Karlsruhe am
27. Oktober 1923 die Genehmigung zur Ausgabe von Gutscheinen im Gesamtwert
von 5.000 Milliarden Mark. Der Minister des Innern genehmigte am
5. November 1923 die Ausgabe an Notgeld bis zum Betrag von 15 Billionen in
Stücken zu 1 und 10 Milliarden Mark. Der Gegenwert des ausgegebenen Notgeldes
mußte von der Stadtgemeinde Ettenheim sofort bei der Badischen Bank
in Karlsruhe hinterlegt werden.

In der Zwischenzeit wurden von der Druckerei Leibold in Ettenheim für 20
Billionen Mark Gutscheine in folgender Stückelung geliefert: 1000 Scheine zu
1 Milliarde und 1900 Scheine zu 10 Millionen. Dieser Vorrat an Notgeld reichte

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