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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 444
(PDF, 91 MB)
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den „Hetzern männlichen und weiblichen Geschlechts" die Kommunisten gemeint
waren, kann vermutet werden.

Wie brisant der Fall geworden war, zeigen Meldungen an den folgenden Tagen:

Am 14. 11. 31 und am 24. 11. 31 betonte zunächst die Zeller Sparkasse, danach
das Bezirksamt, daß es sich um eine Pfändung für einen privaten Gläubiger
gehandelt habe und daß die Vermögensverhältnisse der Bühlers nicht so
trostlos gewesen seien: der Wert seines Anwesens habe 16000 RM betragen
und die Höhe der persönlichen Schulden belief sich nur auf einige hundert
Mark. Die Sparkasse hätte am 6. 11. Frau Bühler nur deswegen die Gewährung
eines Darlehens versagt, weil dies durch eine Notverordnung untersagt
worden sei.

Am 21. 11. 31 wurden im Amtsbezirk Offenburg der Kommunistischen Partei
sämtliche Versammlungen verboten. Ob dies in direktem Zusammenhang mit
diesem Fall steht, kann nicht mehr ermittelt werden. Am 23. 11. geht beim
Staatsministerium in Karlsruhe eine anonyme Zuschrift ein, in der der Schuß
als warnendes Zeichen einer verbitterten Landwirtschaft bezeichnet wird. Der
unfähige Staat sei schuld, und den staatlichen Behörden wird geraten: „Gehen
Sie vorsichtig mit Bühler um!" Rache für ein gewalttätiges Beamtentum wird
angedroht.


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