http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0453
Das Euthanasieprogramm für „unheilbar Kranke"
(1939—1941) und seine Durchführung in den Anstalten
Mittelbadens
Horst Brombacher
Mit Beginn des von Hitler entfesselten 2. Weltkrieges begann auch das systematische
Töten von Patienten der Heil- und Pflegeanstalten. Dieses Euthanasieprogramm
zur Vernichtung sogenannten ,,lebensunwerten Lebens" setzte
am 1. 9. 1939 mit einem Geheimerlaß Hitlers ein, in dem es heißt, daß beschlossen
ist, „die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern
, daß nach menschlichem Ermessen unheilbaren Kranken bei kritischer
Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden
kann."1 Diesem Erlaß lagen weniger Überlegungen um „Volksgesundheit"
und „deutsches Volkstum" zugrunde, sondern er war Ausdruck der menschenverachtenden
Grundeinstellung des Naziregimes. Bis Ende 1941, der
Einstellung der Vernichtungsaktion, wurden insgesamt etwa 60—80000 Menschen
ermordet.
Daß die Euthanasiemaßnahmen gerade mit dem Beginn des 2. Weltkriegs zusammenfielen
, ist kein Zufall, sondern basiert auf Überlegungen, die Hitler
bereits 1935 äußerte: ,,. . . daß, wenn ein Krieg sein soll, er diese Euthanasiefrage
aufgreifen und durchführen werde, weil der Führer der Meinung war,
daß ein solches Problem im Kriege zunächst glatter und leichter durchzuführen
ist, daß offenbare Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten
wären, in dem allgemeinen Kriegsgeschehen nicht diese Rolle spielen würden
wie sonst . . ."2 Es sollte sich zeigen, daß er sich gründlich verschätzt hatte.
In Mittelbaden waren vier Anstalten von der Euthanasie betroffen:
1. Heil- und Pflegeanstalt Illenau in Achern
2. Kreispflegeanstalt Fußbach
3. Kreispflegeanstalt Hub bei Ottersweier
4. Korker Anstalten
Um den geplanten Massenmord systematisch durchführen zu können, errichteten
die Nazis mit der ihnen eigenen Gründlichkeit ein ganzes Netz von Organisationen
, wobei die ganze Aktion als geheime Reichssache unter dem Begriff
„Planwirtschaftliche Maßnahmen" lief. Direkt der Reichskanzlei unterstellt
war die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalt" in Berlin, Tiergartenstraße
4 (man nannte die Aktion auch kurz: T4), die den Auftrag hatte,
die Kranken zu ermitteln und Fragebogen zu versenden und auszuwerten. Die
„Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege" unterhielt die Tötungsanstalten
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