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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 118
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„Fast überall läßt sich eine ältere Muttersiedlung feststellen, auf deren Mark
der -weilerort angelegt wurde, der sich später auch hinsichtlich seiner Gemarkung
selbständig machte. Das gleiche gilt für die Orte mit den Endungen -
hausen, -hofen und -feld."206 Auch Christmann stellte für die Pfalz fest:
„Wichtig ist, daß auch bei uns schon im 8. Jahrhundert ,-feld'-Namen auftreten
, also noch in der Zeit des ersten Landausbaus, also im weiten Waldland
auch noch wilari genannte Einzelgehöfte angelegt wurden, unsere zahlreichen
heutigen ,-weiler'."207 Dje Entstehung dieser Siedlungen könnte bis ins 6. Jh.
zurückreichen. Sein Beispiel „Lingenfeld", nordwestlich von Germersheim
nahe am Altrhein gelegen, könnte auch für Hundsfeld zutreffen. Wie Lingenfeld
sich aus dem 1 km westlich liegenden Westheim, mag sich Hundsfeld aus
dem nahen Marlenheim entwickelt haben, wobei aber doch der sehr beachtliche
Umfang des Hundsfelder Bannes in seiner linksrheinischen Ausdehnung
vom Ochsen Wörth im Norden bis zum Lamen Sand im Süden und bis zum
Krummen Rhein, einem alten Rheinarm im Westen, ins Auge springt. Von
dieser großen Gemarkung, die Hundsfeld schon im 11. Jh. besaß, blieb nach
der Feststellung von Rusch im Jahre 1928 nicht mehr viel übrig: „Heute noch
ist das Gewann Hundsfeld ein 11/2 Kilometer langes und 1 Kilometer breites
Gelände, nach dem im Laufe der Zeiten verschiedene Gemeinden die große
Gemarkung unter sich aufgeteilt hatten."

9. Straßburg nimmt die Fähren in Besitz

Nachdem die Stadt 1388 eine Rheinbrücke unter Verwendung von Holzpfeilern
und Booten errichten ließ, wobei letztere 1392 durch Pfeiler ersetzt wurden
(H.G. Zier), hatte dies auch beträchtliche Auswirkungen auf den Fährbetrieb
. 208 Finanzielle Erwägungen (Brückeneinnahmen) sowie die Befreiung
vom Geleitrecht der Vögte über den Rhein könnten die Stadt bewogen haben,
sich die Fähren kurzerhand anzueignen. Der Zeitpunkt ist uns unbekannt; wir
wissen nur, daß Straßburg sich mit den Fahrherren der Fähre bei Ruprechtsau
über eine Entschädigung einigte und am 29. 5. 1392 der Beschluß gefaßt wurde
, „das man herrn Gossen Engelbreht und den von Grostein alle wochen von
des vares wegen geben sol 10 Schillinge pfenninge und sol man in geben darzu,
was in versessen ist, von jeder wochen 10 Schillinge pfenninge sit des tages,
das in das vare genommen wart. "209 Dje weitere Vereinbarung: „und sollent
ouch die 10 Schillinge pfenninge abe sin, die in die varherren von dem oberen
vare jores gabent" läßt leider nicht erkennen, was dieser Verpflichtung zugrunde
gelegen hatte. Aber die verhältnismäßige Geringfügigkeit dieses Jahresbetrages
wie überhaupt die gesonderte Entschädigungsregelung für die
Fahrherren der Niederfahr, in welche also Fahrherren der übrigen Fähren
nicht einbezogen wurden, sprechen eindeutig gegen die Hypothese eines großen
Fährsystems.

Mit der laufenden Entschädigungsleistung war auch die Verpflichtung der
Fahrherren verbunden, Wege und Stege in der Ruprechtsau anzulegen und zu

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