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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 119
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unterhalten, wie das von alters her zu geschehen hatte. Für diese Vereinbarung
sollten die Fahrherrn die Zustimmung ihres Lehnsherrn erwirken, die der
Jungherr Johann von Lichtenberg brieflich am 8. März 1395 auch gab, allerdings
unter der Bedingung, daß die Fahrherren alles, was sie von der Stadt erhielten
, „von ihm, seinen Erben und der Herrschaft zu Lichtenberg haben und
behalten nach Lehensrecht und Gewohnheit."210 Nur so ist es zu verstehen,
daß auch weiterhin beim Niederfahr Lehensträger der Lichtenberger in Erscheinung
treten. Nach einem Hinweis von Beyler auf einen Brief von Johann
zu Lichtenberg aus dem Jahre 1395 könnte man schließen, daß Goss Engelbrecht
, Swartz Götze und Claus von Crostein alleinige Lehensträger waren,
doch wurden erst am 13. 7. 1380 Johann von Mülnheim, Burggraf von Straßburg
, und sein Vetter Wilhelm nach dem Tode von Reimbolt von Fegersheim
von Konrad von Lichtenberg mit der Hälfte der Niederfahr belehnt. 1424 erhielten
dann die Brüder Wendelin und Gosse von Mülnheim durch Ludwig von
Lichtenberg dieses Lehen. 1435 werden auch Klaus von Graffestein, Oberschultheiß
von Straßburg, und sein Vetter Anshelm als Lehensträger genannt,
1445 in Gemeinschaft mit Heintz von Mülnheim.211 1458 führt dann Eyer
(207) als Lehensträger des Jakob von Lichtenberg Heinrich von Mülnheim an,
der auf die Niederfahr mit 13 Pfd. Pf. jährlich belehnt wurde, die je zur Hälfte
durch die Einkünfte des Pfennigturms und durch einige Güter in der Ruprechtsau
bezahlt wurden. 1472 kam das Lehen an seinen Sohn Daniel. Weiterhin
nennt Eyer noch Wollenschläger (von Altdorf) und Beyler, der als
Fahrherren noch die Knöbel von Katzenellenbogen, Zeisholff und die Grafen
von Eberstein aufzählt, erwähnt noch Urkunden von 1493 und 1504, die vom
Fahr sprechen, sowie auch einen Vermerk aus den Annalen des Sebastian
Brant vom Jahre 1526: „Das fahr in Ruprechtsau soll abgestellt werden". Das
könnte die Vermutung widerlegen, daß die Fähren bald nach 1396 stillgelegt
worden seien.

1396 einigte sich die Stadt in bezug auf die Rheinüberfahrtsrechte „apud Hu-
nesfelt, Keule et ad canes in Reno".212 Nach Beendigung des Acht-Krieges
hatte Bischof Friedrich von Straßburg im Februar 1393 unter seinen zahlreichen
Forderungen seinen Anspruch auf die Rheinfähre geltend gemacht und
Schadenersatz gefordert, wie auch Heinrich von Lichtenberg die Stadt wissen
ließ, „daz sy mich entwert haben mit irme Gewalt an recht der var auf dem
Rein bey Strazzpurg, dy ich furbaz von meynen herren czu lehen hab" und er
und die Seinen großen Schaden dadurch erlitten hätten. Schließlich beschwerte
sich auch Junker Heinrich von Geroldseck und Lahr wegen des Brückenzolls,
den er und seine Leute zahlen mußten, obwohl die Brücke auf seines „jungher-
ren eygen" stand und er wie alle seine Vorfahren bisher zollfrei über den
Rhein gefahren sei.213

Das weitere Schicksal der mittleren Fahr „zu den Hunden" scheint nicht erforscht
. Bekannt ist, daß 1396 Nesa Barpfennig, die mit Johannes von Kagen-

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