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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 153
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feilscht, um Drittel oder Viertel, Achtel oder Zwölftel, anfallende Abgaben
gegen Barzahlungen abgelöst oder gegen andere Gebiete im Elsaß eingetauscht
.

1566 verglichen sich Georg von Seebach, bischöflich Straßburger Amtmann
der Pflege Bernstein und Wendel Böcklin von Böcklinsau betreffs einer auf das
Tal Harmersbach angewiesenen Gült34.

Diese Einigung ist nur eines von vielen Beispielen, wie in den folgenden Jahren
und Jahrzehnten das Tal und dessen Einkünfte „verschachert" wurden.
Anhand der Verträge lassen sich ansatzweise die Pfandberechtigten aufführen:

1566 Georg von Seebach, Wendel Böcklin von Böcklinsau, Margarete von
Uttenheim35

1570 Hans Diebold von Breunigkhoffen, Ehefrau Jakobe, geb. Böcklerin,
verkaufen Hans Philipp Böcklin (Schwager/Bruder) den ihnen zustehenden
vierten Teil an einem Drittel des Tales Harmersbach36.

1571 Hans Heinrich von Münstrol, Ehefrau Ursula, geb. Böcklerin, verkaufen
besagtem Hans Philipp den ihnen zustehenden vierten Teil an einem
Drittel des Tales37.

1573 Georg von Seebach, Leonhard von Kageneck, Bastian Zorn von
Bulach3«.

1599 Hans Philipp Böcklin, Sebastian Zorn von Bulach et Philips Jacob Se-
bach u. Bernhardt von Kageneck39.

1630 Philipp Jakob von Seebach, Georg Zorn von Bulach, Gebrüder Leonhard
von Kageneck, zwei Söhne des Hans Philipp Böcklin von
Böcklinsau40 ferner: Hanß Heinrich Hüffel41.

1642 Philipp Jakob Hüffel, Jakob Hüffel tauschen mit Georg Friedrich von
Rathsamshausen zum Stein den diesem gehörenden fünften Teil am Tal
gegen ein Gültgut im Elsaß42.

1645 Leonhard von Kageneck tauscht seinen zwölften Teil am Harmersbach
mit Elisabeth Hüffel gegen ein Gült zu Gipsheim43.

1654 Philipp Jakob und Jakob Hüffel44.

1663 Philipp Jakob Hüffel, Jakob Hüffel, Wolfgang Pfeil (Vertrauter des Edlen
von Seebach)45.

ferner: Philipp Balthasar von Kippenheim, Anna Katharina Wetzel von
Marsilien, geb. von Bergen46.
1663 Bischof Franz Egon47 (Wiederlösung der Pfandschaft).

Die wiederkehrende Bestätigung der Privilegien und die Interessen der Pfandherren
, die vermutlich ursprünglich nur wirtschaftliche Ziele verfolgten, ließen
den Harmersbachern die eigene Hochgerichtsbarkeit zukommen48.

Eine grundsätzliche Veränderung des Einflusses der Pfandherren im Tal
brachten die Wirren des Bauernkrieges mit sich. Die Schwächung des klösterlichen
Einflusses nutzten diese geschickt, um sich auch der Setzung des Vogtes

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