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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 158
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Vorgehen der Harmersbacher seine Position gefährdet. Eindringlich ließ er die
Harmersbacher sein „misfalen vernemen". Aus der kaiserlichen Wahlkapitulation
gehe hervor, „daß alle reichs pfandschaften denen possesoribus ahnverordnet
gelassen und sie darbei vestiglich gehandhabt werden sollen". Wenn
das Tal nicht von seinem „unzulesigen, straffbaren beginn desistiren" werde,
fehle es nicht an Mittel, sie zur Verantwortung zu ziehen81.

Harmersbach beharrte darauf, keinen anderen Herrn als den Kaiser anzuerkennen
und begründete auch dem Bischof sein Vorhaben. Man wolle sich der „unerträglichen
beschwärden entladen und dagegen in die alte freyheit hinwider-
umb zu schwingen". Während sie von Reichsuntertanen zu „sclaven" gemacht
worden seien, habe der Kaiser sein Wort gegeben, sie auch wieder zu lösen,
wenn die 3 Städte ans Reich kämen. Die Hüffel begehrten immer mehr82, was
den Widerstand der Harmersbacher verständlicherweise verschärfte, da sie
nicht als Erbuntertanen angesehen werden wollten. Es könne auch nicht im
Sinne des Reiches sein, „in Zeiten allgemeiner Landtsverderblichkeit . . . böser
verarmbter und geltklemmen Zeit . . . merklicher Verringerung der mann-
schaft" weitere Verluste hinzunehmen83, denn sie müßten demnach zuerst aus
ihrer Reichsuntertänigkeit entlassen werden.

Die Talobrigkeit nahm den Hüffel auch übel, daß sie, um die Rückstände einzutreiben
, die Flöße zu Willstätt angehalten hätten, obwohl in Regensburg beschlossen
worden war, wegen des verderblichen Krieges, wo niemand zuhause
habe zuwarten können, für die „aufgeschwollenen zinsen nur eine quart undt
darzu dieselbe erst nach abgeloffenen zehn jähren zue bezahlen seie". Davon
habe man als „einfältige, unbekhante und zwischen thuer und angel gestandte-
ne leuth keine Wissenschaft gehabt".

Ein erneuter Versuch des Bischofs, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen
, bis er selbst die Pfandschaft einlösen könne, war dem Kaiserlichen Hof
nicht genehm. Zwar war das Mandat erlassen worden, aber viel geändert hat
dies in diesem Streitfall nicht. Jetzt drängte Wien darauf, „die Hüffel bey ihrer
underpfandschaft ungekränkt zu belassen undt die untertahnen von ihrem un-
fug ab- und zu schuldigem respect zu leisten seyen, alß dann dieselbe hiemit
darzu abgewiesen werden"84.

Erst im Juli 1662 kam der Notar Winter ins Tal, um den Harmersbachern den
kaiserlichen Befehl nochmals zu insinuieren und „dero cathegorische erclä-
rung darüber abzufordern"85. Höflich wurde er von Vogt Kranz und dem
Pfarrer, Pater Leonhard, empfangen und gebeten, am darauffolgenden Tag
nach gehaltenem Amt der Bürgerschaft sein Anliegen vorzutragen.

Uber 200 Bürger erschienen, erfuhren aber nichts Neues außer den längst bekannten
Standpunkten. Wohl, so berichtete der Notar, hatten die Harmersbacher
das kaiserliche Siegel mit Respekt betrachtet, dennoch blieben sie bei
ihrer Haltung, wieder zum Reich zu kommen86. Ohne Frühstück hatte er Ab-

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