Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 159
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0159
schied nehmen wollen, aber die Küche stellte doch etwas bereit. Und da ließen
sich Vogt und Gericht nicht lumpen: „Die tractamenten waren gut, von fleisch
gesotten und gebraten, forellen gesotten und gebackhen und was witer die ku-
chen vermocht, der trunckh schmeckte auch wohl darzu". Da ließ sich nochmals
gut reden mit dem Notar aus dem Elsaß. Die 16-18 Personen, die an
dem Mahl teilnahmen, „60-70, 80jährige, alle bescheide, ehrerbietige
leuth", darunter auch Deputierte von Zell, machten dem Unterhändler nochmals
klar, worauf es ankam. Und um die harte und gleichzeitig versöhnliche
Position zu unterstreichen, erklärte der Vogt, das Mahl sei schon bezahlt, und
stieß auf die Gesundheit der Hüffel an. Es folgte aber auch der Wink mit dem
Abt und Zell, beide würden sich einschalten, wenn die Hüffel keine Ruhe
gäben.

Die Wiederlösung des Tales durch die Straßburger Bischöfe 1663—1689

So war an eine Klärung dieser Streitsache nicht zu denken. Ein entscheidender
Durchbruch ergab sich erst mit dem Amtsantritt Bischofs Franz Egon von Fürstenberg
. Der ließ am 14. 2. 1663 die Hüffel wissen, daß er „nun aus crafft
getroffener bischoflicher Wahlcapitulation dieße undt ander pfandschafften
wiederum einzulösen"87 gedenkt. Schon zwei Wochen später, am 2. 3. 1663.
ist der Vergleich mit den Hüffel, von Seebach (die ihren Anteil an den Rechtsgelehrten
Wolfgang Pfeil abgetreten hatten), von Kippenheim und Metzel von
Marsilien unter Dach und Fach. Die Pfandsumme wurde auf die ursprüngliche
Summe von 3 100 fl festgelegt, je vier Goldgulden zu fünf Reichstaler

Kardinal Franz Egon von Fürstenberg
(1663—1682). Er löste das Tal
wieder ßr das Bistum Straßburg
ein. (aus: Pillin, Hans Martin,
Oberkirch, S. 44)

159


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0159