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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 161
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Beratung. Dieser wurde mit der Auffassung vorstellig, daß der Kaiser es ihnen
verübeln könne, wenn sie jetzt einen neuerlichen Eid schwörten, nachdem sie
ihm 1660 schon Gehorsam gelobt hatten. Das Gremium schlug vor, daß nur
der Vogt huldigen solle. Damit war die Straßburger Delegation nicht einverstanden
. Ein Hemmschuh für den Fortgang der Verhandlungen war auch die
Straßburger Forderung nach den Frevelgeldern und dem Wildbret, wobei der
Vogt deutlich unterstrich, daß man dies hin und wieder gegeben habe, aber nur
freiwillig, nicht aus Schuldigkeit.

Nach erneuter gegenseitiger Versicherung, die Harmersbacher würden das leisten
, was sie bisher immer gelobt hätten, und der Bischof würde sie bei ihrem
Gerechtsamen belassen, einigte man sich auf die Huldigungsformel, nachdem
der Vogt „mit heller stimme und cum protestatione" betont hatte, daß man
dem Pfandherr huldige, diese aber nicht als Obrigkeit anerkenne.

„Mit aufgehobenen fingern und guetem Herzen" leisteten die Bürger dem Bischof
die abgeforderte Huldigung: „Ihr werdet schwören einen aydt zu Gott
dem allmächtigen und allen heyligen, dem hochwürdigsten hochgebohrenen
fürste undt herren, herrn Frantz Egon erwohlter bischoffen zue Straßburg,
Landtgraven im Elsaß und grave zue Fürstenberg unserem allersiets guedig-
sten fürsten undt herren, trew und holdt zu sein, ihro frstl. gnd. fromen und
nutzen ewerem besten vermögen nach zu befuerderen, undt schaden zue warnen
undt auch alles desjenige zue thuen, was getrewen pfandtß unterthanen
obliegt und wolanstehet undt die alte gerechtigkeiten mit sich zu bringen"92.

Bevor man sich nach vier nervenaufreibenden Stunden gegen 14 Uhr zu Mittag
setzen konnte, zog der Vogt die Delegation zu sich in die kleine Ratsstube. Er
übergab eine Summe mit Gold und Silber und bat, „Ihnen gleichweiß über di-
sen so vorgenommenen Actum und waß von anfang biß zum Endte paßirt ein
formblich Instrumentum umb die gebühr aufzurichten und außzuhändigen",
was später auch geschah.

Nach ausgiebigem Mahl und der Verehrung des obligatorischen Huldigungsweines
nahm Georgy abends zwischen 5 und 6 Uhr Abschied. Der Vogt ließ
ihm zu Ehren noch eine Salve geben und begleitete ihn ein Stück talabwärts.

Das Mißtrauen der Harmersbacher schien berechtigt gewesen. Schon 14 Tage
später ließ Bischof Egon Harmersbach wissen, daß es zwar eine Reichspfandschaft
gewesen sei, aber durch den Friedensschluß „extinguirt und nunmehr
unserem stift eigen worden"93.

Um seine Position durchzusetzen, wandte der Bischof Gewalt an. Da seiner
Meinung nach die Harmersbacher seinen Befehlen nicht die geringste Parition
geleistet hatten, ließ er über den Grafen von Hanau die Harmersbacher Flöße
beschlagnahmen94. Er drohte sogar damit, „mit der geworbenen compagnie
sambt den mit sich habenden 6 oder 8 reutern" direkt nach Harmersbach zu

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