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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 172
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Kriegsbeschädigungen unerschwinglichen Leistungen zu entladen . . . (229/38 806 II,
22. 10. 1660). Vgl. auch dazu Konzeptschreiben an den Kaiser 27. 11. 1660, GLA 229/38

805 fol. 174 ff.

80 GLA 229/38 804 VI, 27. 2. 1661. Die Hüffel waren, als sie erstmals von dieser Absicht
erfuhren, so aufgebracht, daß sie dem Überbringer der Botschaft „einen degen in den laib
jagen wollten" (229/38 806 I, 2. 9. 1660).

81 GLA 229/38 804 VI, 4. 7. 1661

82 GLA 229/38 804 VI, 25. 7. 1661. Die Harmersbacher verbitterte, daß die Hüffel die Hätz
im Tal, Gerechtigkeiten am Wildbret und den Forellen begehrten, ein Umgeld auf Wein und
Früchte einführen wollten, die gesamten Frevel beanspruchten und die Ablösung der drei
Hühner von jedem Haus mit 30 fl forderten, obwohl in besten Jahren höchstens 8 fl erlegt
wurden. Außerdem galt der Haferpreis nur noch den vierten Teil.

83 Das Tal appellierte an den Kaiser, es müßte ihm doch als „Mehrer des Reiches" an einer
Einlösung gelegen sein, nicht zuletzt deshalb, weil seine Vorgänger beim Tal im Wort stünden
(229/38 806 I, fol. 4)

84 GLA 229/38 804 VI, 13. 9. 1661

85 GLA 229/38 804 VI, 14. 7. 1662. Morgens um 7 h brach er auf. abends um 6 h kam er an.

86 Die Erklärung der Harmersbacher drehte sich um die wesentlichen Punkte: 1. Pflichtgemäße
Ablieferung des Hühnergeldes, der 110 fl Steuer und der 100 Viertel Hafer. 2. Man werde
die Hüffel respektieren, aber darauf achten, daß sie keine Neuerungen einführen. 3. Die
Hüffel hätten in Wien Schriftstücke vorgelegt, die man im Harmersbach überhaupt nicht
kenne. 4. Über die Unkosten müsse man noch reden, da sie von den Hüffel verursacht worden
seien.

Beharrlich wurde auch darauf verwiesen, daß der Kaiser in seinem Mandat die Hüffel bei
ihrer Pfandschaft beließ, diese aber aufforderte, „das gericht und gemeindt im thal wider
das alte herkhomen nicht zu beschwähren noch einige newerungen vorgehen lassen" (229/38

806 II, 25. 1. 1662).

87 GLA 229/38 804 VII, 24. 2. 1663

88 GLA 33/25, 1663, Juni 5. Umgerechnet entsprach dies „3 875 Rthlr oder fünfftausend achthundertzwölf
undt einhalben Currentgulden zu 60 Creutzer gerechnet". Von Kippenheim erhielt
366 fl, von Marsilien 50, Dr. Pfeil 500, der Löwenanteil ging an die Gebrüder Hüffel.

89 GLA 229/38 804 VII, 2. 3. 1663

90 GLA 229/38 804 VII, 17 Seiten umfassendes Protokoll der Huldigung am 7. 6. 1663 (nach
altem Kalender am 28. 5.), Abschrift vom 18. 3. 1666

91 GLA 229/38 804 IV, Formula juramenti 4.6.1660: „Dem allerdurchläuchtigsten, großmächtigen
und unüberwindlichen fürsten und herrn, herrn Leopoldo Römischen Kaisern p.
unserm allergetrew. rechten herrn hulden und schweren wir Schuldheiß, maister und Rath
und gemeinde bürgerschaft diser ihrer Kayserl. Maj. Reichsstatt Zell desgelich wie Vogt,
gericht und gemeindt burger und einwohner deß Reichsthals Harmerspach getrew und gehorsam
zu sein, ihrer kayserl. maj. fromen und bestes zu werben und schaden warnen und
alles da zu thuen, daß getrewe und gehorsambe unterthaen ihrer kayserl. maj. alß ihren
allgdt. rechten herrn schuldig und pflichtig zu thuen sein, getrewlich und ohn alle gefährde
alß helff unß Gott undt alle seine heyligen."

92 GLA 229/38 804 IV, 7. 6. 1663. Zum Eid gehörte auch die pünktliche Lieferung von „ein
hundert zehen gülden ahn gelt, item einhundert viertel haberen, item von jedwederen hauß
drey hiener undt was die alte gerechtigkheiten mit sich bringen undt ihr alte privilegia bee-
derseits außgewiesen, sollen sie dabey belassen werden". Womit der Grundstein für neue
Streitigkeiten um die Auslegung dieser Bestimmungen wiederum gelegt war.

93 GLA 229/38 804 VII, 21. 6. 1663. Bischof Egon wollte im Tal den Salzhandel einführen.
Dem widerspricht die Haltung des Bischofs in der Bezahlung der „unserm allergnädigsten
herrn zu Regenspurg verwilligte Thürkenhilf", zu der die Harmersbacher im Rahmen des
Schwäbischen Kreises ihr „Contingent" in Höhe von 300 fl (Türkensteuer) zu liefern hatten.
Das Tal wollte diese direkt zusammen mit Zell an den Schwäbischen Kreis entrichten und

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