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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 183
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den für ihn tragbaren Betrag der Gemeinde zuschießen (so z. B. im Abhörbescheid
1889). Die Gemeinde hat fast kniefällig darum gebeten: „Da die Gemeinde
nicht zu den vermöglichen gehört, und ansehnliche Umlagen bezahlt
werden müssen, müssen wir doch bitten, daß uns die Erträgnisse des Armenfonds
ziemlich ganz zur Verfügung und zur Deckung des Armenaufwandes bewilligt
werden." Trotz mehrmaliger Mahnung von Seiten des Bezirksamtes
ließ sich die Gemeinde nicht von ihrer Praxis abbringen. Der Armenfonds war
halt eine ungemein starke Entlastung der Gemeindekasse. Es gab „Spitzenjahre
" , wo der Aufwand der Armenfürsorge die Summe von 2 500, — Mk erreichte
und der Armenkasse zur Last fiel. Verständlich, daß die Revisionsstelle
einschreiten wollte, ebenso verständlich, daß die Gemeinde sich beharrlich
weigerte.

Besonders hart wurde der Fonds in Hungerjahren betroffen. Die Rechnung
1817 enthält die Notiz: „Von seiten des sich in diesem Hungerjahr gebildeten
Wohltätigkeitsvereins dahier wurde bei Großherzogl. Kreisdirektorium die Erlaubnis
nachgesucht, auf den Armenfonds hier zu kräftiger Unterstützung der
Ortsarmen die Summe von 1000 fl aufzunehmen, welchem Betrag auch wirklich
durch hohen Beschluß vom 5.3. 1817 willfahret worden.9 Von diesem
Verein ist auch diese bewilligte Summe bei verschiedenen Individuen leh-
nungsweise erhoben und zu Ankauf von Früchten verwendet worden, jedoch
mit der Auflage, daß jene Arme, welche von diesen Früchten erhielten, gehalten
sind, den Empfang späterhin rückzuvergüten." 1818 hat der Fonds nochmals
680 fl und 7 1/2 Kreuzer aufgenommen. 1817 war dann ein gutes
Weinjahr. Der Fonds nahm von unterstützten Armen Wein in Zahlung, mußte
aber, da der Wein billig wurde, mit Verlust verkaufen. Es blieb ein ungedeckter
Rest von 735 fl und 45 Kreuzer, den der Fonds in Abgang nehmen mußte.
Die Gemeinde hat also in den Hungersjahren durch einen eigens gegründeten
Wohlfahrtsverein die Armen unterstützt, die Armenstiftung mußte die Mittel
aufnehmen und den Schaden tragen. Man kann es auch so machen!

Auch 1846/47 war eine Hungersnot, die vom Armenfonds gemeistert werden
mußte. Ein Eintrag 1847 berichtet: „Infolge der außerordentlichen Theuerung
der Lebensmittel 1846/47 mußte auch eine außerordentliche Unterstützung der
Ortsarmen stattfinden; und wegen des allgemeinen Nothstandes mußte eine
solche Unterstützung auch mehreren zukommen, die in gewöhnlichen Jahren
sich selbst helfen konnten." Es wurde am 15. 1. 1847 obrigkeitlich genehmigt,
daß der Überschuß des Armenfonds mit 434 fl und 54 Kreuzer zur Brotbeschaffung
verwendet werden durfte. An sechs Markttagen Juni und Juli 1847
wurden in Offenburg Brotfrüchte gekauft: 192 Sester zu 441 fl, 6 1/2 Kreuzer.
Daraus wurden 1200 Laib Brot gebacken, davon 276 Laibe gegen Rückersatz
von 15 Kreuzern pro Laib, alles übrige ohne Bedingungen abgegeben.

Eigenartig machte sich die Mißernte und das dadurch bedingte Hungerjahr
1852 in der Fondsrechnung nicht bemerkbar. Die Gemeinderechnung von

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