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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 209
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In diesem Jahr hatte die Gemeinde, wie aus dem Protokoll zu ersehen ist, für
48 Personen die Kosten der Auswanderung übernommen. Es waren dies pro
Person 80 fl. Der ganze Betrag mit 4 000 fl wurde mit einem Darlehen finanziert
, aufgenommen bei der „Hauptkasse der badischen Allgemeinen Versorgungsanstalt
in Karlsruhe". Dies war eine Besonderheit, weil die Gemeinde
alle sonstigen Darlehen bei Privatpersonen in Kehl aufgenommen hatte. Der
Zinssatz betrug 4,5 %. (Zum Vergleich: 80 fl war um 1850 der Wert eines
schönen Stück Großviehs oder der Verkaufspreis für 8 Zentner Tabak; der
Zentner kostete damals etwa 10 fl).

Die Überfahrt

Die Überfahrt in die neue Heimat wurde in unserer Gegend durchgeführt
durch die „Hoffnung, konzessionierte deutsche Bureaux für Auswanderung
nach Amerika in Mannheim und Kehl". Von ihnen erschienen um 1850 regelmäßig
im Verkündigungsblatt, dem „Ortenauer Boten", Anzeigen. Mit ihnen
schloß der Auswanderer einen Schiffs vertrag, durch den sich das Unternehmen
verpflichtete, den Betreffenden auf einem von der Regierung geprüften
und gebilligten Dreimaster (später Räderschiff) von Kehl nach New York zu
befördern.

Aus dem Schiffsvertrag
Die Anfahrt nach Le Havre

1. Die Passagiere werden von Kehl

mit der Eisenbahn III. Classe nach Havre mit freiem Transport von zwei Centnern Reisegepäck
für jeden Erwachsenen und einen Centner für jedes Kind befördert. Das
Mehrgewicht wird mit fl. 2.42 kr. pr. Centner ab Mannheim über Köln und Paris, mit
fl. 5 pr. Ctr. ab Kehl über Straßburg und ab Mannheim über Ludwigshafen, und über
Rotterdam mit fl. 1.24 kr. pr. Ctr. berechnet.

2. In Paris haben die Passagiere alsbald nach der Ankunft die Bahn zu verlassen, und
werden von meinem Agenten entweder sogleich auf die nach Havre abgehende Eisenbahn
verbracht; oder es wird ihnen von demselben ein gutes und billiges Gasthaus in
der Nähe des Bahnhofes angewiesen, den freien Transport der Effekten auf die Eisenbahnen
besorgen in beiden Fällen meine Agenten.

3 a. In Havre wird den Reisenden ein gutes Gasthaus in der Nähe des Landungsplatzes
angewiesen, in welchem sie gute und billige Beherbergung und Verköstigung zu einer
bestimmten Taxe, welche sie jedoch, im Falle diese nicht mitbedungen, selbst bezahlen
müssen, bis zur Verschiffung erhalten. Der Transport des Reisegepäcks unmittelbar an
das Seeschiff unter Aufsicht der Zollbehörde, wird kostenfrei für die Reisenden besorgt
, wobei jedoch darauf aufmerksam gemacht wird, daß, wenn Reisende vorziehen,
einzelne Gepäckstücke mit in die Stadt zu nehmen, sie die darauf haftenden Kosten für
Zoll und Transport selbst zu tragen haben.

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