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Die Zehntablösung in Windschläg 1844
Horst Feuer
1. Die Grundherrschaft
Über die Abhängigkeiten Windschlägs vor dem Übergang des Dorfes an die
Freiherren von Neveu im Jahre 1656 liegen nur wenige Quellen vor.
1258 war das Kloster Allerheiligen zehntberechtigt, das in Windschläg einen
„munch hof" erbaute.1 1287 erscheint „Windschlech" in einer großen Besitzurkunde
des Klosters Gengenbach im Verzeichnis der zehntpflichtigen Orte.2
Um welche Art des Zehnten es sich jeweils handelt, ist aus den Urkunden nicht
zu entnehmen; oft war es ja nur ein Teil der Abgaben, z. B. der Weinzehnt,
der einem Kloster zustand.
„1462 vermachte Daniel von Diersperg testamentarisch den Kirchensatz zu
Windschläg wieder dem Kloster Gengenbach".3 1595 verpachtete der Gengenbacher
Abt die Dotationsgüter an 2 Pächter auf 10 Jahre.4 Um 1600 ging
das Patronatsrecht an das Kloster Allerheiligen.5
Während die Pfarrkirche und ihre Dotationsgüter also mehrmals ihre Besitzer
wechselten oder verpachtet wurden, können wir wohl davon ausgehen, daß die
Zehntabhängigkeit Windschlägs teilweise mit den Klöstern Gengenbach und
Allerheiligen verknüpft und unter diesen aufgeteilt war. Einzelne Höfe (Maier-
höfe) waren im 15. und 16. Jahrhundert auch im Besitz kirchlicher und weltlicher
Herren. Dazu gehörten das Andreas Spital in Offenburg, das St. Thomasstift
in Straßburg, die Herren von Schauenburg oder das Johanniterherren-
stift in Straßburg.
Zur Zeit der Zehntablösung im Jahre 1844 war das Dorf Windschläg ein Lehen
der Freiherren von Neveu de la Folie, welches diese am 6. April 1656 von
Erzherzog Ferdinand von Osterreich für besondere Verdienste erhalten hatten
.6 Als Grundherren übten sie auch das Patronatsrecht aus. Außerdem waren
in geringem Umfang das Andreas Hospital und Freiherr von Bodeck
zehntberechtigt.
Das Dorf hatte etwa 800 Einwohner, 157 davon besaßen das Bürgerrecht.7
2. Die bestehenden Abgaben bis zum Jahre 1838
Die an den Grundherren Freiherr von Neveu zu leistenden Abgaben beliefen
sich auf:8
1. Großer Zehnt auf 843,75 Morgen Ackerland
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