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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 318
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der „Wahlkampf" aber auch in folgendem, an ihn gerichteten Schreiben dar:
„Vor Beschädigungen nationalsozialistischer Wahlplakate bezw. Behinderung
nationalsozialistischer Wahlpropaganda werden Sie gewarnt", unterzeichnet:
„S.A. Sturm-Abtig. Schiltach (Geheimdienst)".

Die Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold hatte um diese Zeit ihre
Generalversammlung abgehalten und einen neuen Vorstand bestellen müssen,
nachdem der bisherige zurückgetreten war. „Nach langem Hin und Her, bei
welcher Gelegenheit auch Kamerad Trautwein verschiedentlich in Vorschlag
kam, aber deshalb ablehnte, weil er mit Vereinsämtern reichlich gesegnet sei",
wurde der Postschaffner Fritz Fieser gewählt, dem G. Trautwein sich als
Schriftführer zur Verfügung stellte. Er war es auch, der „die Anwesenden ermahnte
, jetzt nicht irgendeiner nebensächlichen Arbeit sich zu widmen, sondern
das Augenmerk auf die Reichstagswahl vom 5. März zu richten, zu
werben für die republikanischen Parteien, wo es sei und wann es sei, da vom
guten Gelingen dieser Wahl das Wohl und Wehe der Republik und der Farben
Schwarz-Rot-Gold abhängen".29 G. Trautwein sollte nur allzu recht bekommen
, nachdem der 5. März 1933 der „Nationalen Front" (NSDAP 43,9%,
DNVP 8 %) die Mehrheit gebracht hatte. Auch in Schiltach baute die Nazi-
Partei ihre führende Stellung aus (514 Stimmen), es konnten aber auch SPD
(314) und Zentrum (73) Gewinne verzeichnen (Ev. Volksdienst: 124; KPD:
136; Staatspartei: 40; DNVP: 40; DVP: 19).

Was nun alsbald auf die politischen Gruppierungen außerhalb der NSDAP zukam
, das beleuchtet, um beim Beispiel Schiltach zu bleiben, ein Schreiben, das
G. Trautwein mit Datum des 14. 3. 1933 den 73 eingeschriebenen Mitgliedern
des Reichsbanners zukommen ließ: Er teilte ihnen den internen Vorstandsbeschluß
vom 12.3. mit, „die Ortsgruppe jetzt aufzulösen", denn: „Überall im
deutschen Lande wird durch die Reaktion die Organisation des Reichsbanners
verboten, so in Braunschweig, Bayern etc. Da auch in Baden ein ähnlicher Befehl
von Seiten der neuen Regierung kommen wird, wollen wir diesem zuvorkommen
, um das Vermögen der Ortsgruppe der Beschlagnahme zu
entziehen". Jedes Mitglied bekam noch 2,40RM ausbezahlt, erhielt aber auch
die Mahnung, „behaltet im Herzen das Banner Schwarz-Rot-Gold, bleibt den
Farben und der Republik im Herzen treu".30

Ohne ein Nachspiel sollte die Mitgliedschaft G. Trautweins im Reichsbanner
jedoch nicht bleiben. Bereits am 20. März wurde er frühmorgens an der Haustüre
mit dem Oberwachtmeister Kücherer und dem Wolfacher SA-Mann Heinz
konfrontiert, die bei ihm eine Hausdurchsuchung machen wollten. Es ging um
die Fahne der Ortsgruppe des Reichsbanners, die 1929 mit einem zweitägigen
Fest „geweiht" worden war und die er in Verwahrung haben sollte. G. Trautwein
konnte „den beiden Fahndern" glaubhaft versichern, daß er die Fahne
und auch die Akten durch einen Heizer der Firma Karlin verbrennen lassen
hatte, so daß sie auf die Durchsuchung verzichteten, die sie übrigens in der

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