Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 403
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0403
kerung einwirkten. So forderte ein Plakat vom 26. 6. 45, von Oberbürgermeister
Wäldin unterzeichnet, die Bevölkerung auf, bis zum 15.7. Kleider abzugeben
, und zwar pro männliche Person einen Anzug mit Hut sowie Unterwäsche
. Nachträglich (Plakat vom 2. 7. 45) wurden auch Mäntel gefordert;
diese Kleider waren für französische Kriegsgefangene bestimmt, die in ihre
Heimat zurückfuhren. Es wurde daraufhingewiesen, daß die Lebensmittelkarten
nach der Kleiderabgabe einen entsprechenden Stempelaufdruck bekommen
würden, was der Forderung natürlich Nachdruck verlieh. Der Abgabepflicht
waren die Familien enthoben, die selbst alles verloren hatten. Es kamen auch
Nachrichten, die von Teilen der Bevölkerung mit Erleichterung aufgenommen
wurden; zum Beispiel die vom 10. 5. 45: bei kirchlichen Feiern wie Christi
Himmelfahrt durften wieder Prozessionen veranstaltet werden.

Am 18.6. 1945 stellte eine Bekanntmachung des Oberbürgermeisters die Lahrer
vor das Problem des Wohnraummangels — das übrigens schon vor Ende
des Krieges gravierend gewesen war36 —; nun hatte die Lage ein „derartiges
Ausmaß genommen, daß starke Eingriffe auf dem Gebiet des Wohnungswesens
unvermeidlich sind, wenn nicht die hiesige Bevölkerung die nötige Einsicht
zeigt und von sich aus freiwillig Maßnahmen zur Linderung der
Wohnungsnot trifft". Weiter stand: „Es gibt immer noch Leute, die sich vom
Kriege und seinem unglücklichen Ausgang völlig unberührt fühlen, während
zahlreiche Einwohner unserer Stadt ihre Unterkunft und ihre ganze bewegliche
Habe verloren haben. . . . Insbesondere ergeht dieser einmalige Aufruf an
alle diejenigen hiesigen Nazi-Familien, die ihren ganzen Besitz erhalten haben
und sich den Anschein geben, als ob sie die mit ihrer Hilfe herbeigeführten
heutigen Verhältnisse nichts angehen würden, während andere Unschuldige
nichts mehr ihr eigen nennen können. Jetzt ist diesen Kreisen eine letzte Gelegenheit
gegeben, die von ihnen so oft herbeigewünschte Volksgemeinschaft in
die Tat umzusetzen. Letzter Termin zur Anmeldung ist der 30. Juni 1945."37

Die am Schluß zum Ausdruck gebrachte Hoffnung, dieser Aufruf werde seine
Wirkung nicht verfehlen, „andernfalls stehen scharfe Maßnahmen auf dem
Gebiet des Wohnungswesens bevor", zeigt, wie sehr der erfahrene Verwalter
Wäldin die auf ihn zukommenden Probleme unterschätzte. Es wird später noch
auf das hier angesprochene Problem zurückzukommen sein, das in den Nachkriegsjahren
eine ständige Sorge der Stadtverwaltung geblieben ist.

Der Landrat machte auch von plakatartig angeschlagenen Mitteilungsblättern
Gebrauch, zum Beispiel um das Benehmen seiner Mitbürger zu kommentieren
. Das Plakat vom 6. Juli 1945 ist in mehreren Hinsichten interessant; es
zeigt, daß allerlei Gerüchte die Informationslücke ausfüllten und daß diese Gerüchte
der französischen Kreisverwaltung nicht gleichgültig waren. Der
Wunsch, ihnen ein Ende zu setzen, schlug sich auch in den ersten Berichten
des Kreisdelegierten an seinen Vorgesetzten in Baden-Baden in der Forderung

403


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0403