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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 409
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Die Aufzählung der Beanstandungen und Beschwerden wurde von den Franzosen
um so mehr als rechthaberisch empfunden, als sie in jenem Jahr in anderen
Bereichen Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden hatten59. Die Deutschen
würden arroganter, stand damals in französischen Berichten verschiedener
Herkunft.

Es darf nicht der Eindruck aufkommen, die Kreisdelegierten hätten die Notlage
im Wohnungsbereich verkannt. Unter dem Begriff „Not und Elend", der
oft zu lesen und zu hören ist, verstanden sie auch die Raumknappheit. Je mehr
sie politisch dachten und auf lange Sicht arbeiteten, um so mehr achteten sie
auf solche Aspekte. Die Jugend- und Kulturoffiziere zum Beispiel fühlten sich
in ihren Unternehmungen beeinträchtigt durch alles „Negative", wofür die Besatzer
pauschal für verantwortlich gehalten wurden60. Schon 1946 setzten sich
in mehreren Publikationen Angehörige der Besatzung und Intellektuelle in
Frankreich mit der Besatzungspolitik ihres Landes auseinander61 und drückten
ihre Mißbilligung aus. So der Directeur de l'Information, der in einer von
der Militärregierung herausgegebenen Zeitschrift forderte62, Frankreich solle
zwar die ihm zukommenden Reparationen verlangen, nicht aber heute in
Deutschland wie ehemals die Nazis in Frankreich handeln und das Land jeder
Lebensmöglichkeit berauben. Es gab also französische Stimmen, die sich gegen
die Ausnutzung der Zone erhoben. Mit dem Blick auf ihre zivilisatorische
Berufung verurteilten sie jene Beschaffungspraktiken, die auf der Kreisebene
den Wohnungs-, Ernährungs- und Requisitionsämtern zu schaffen machten,
aber eine Änderung dieser den Alltag belastenden Zustände lag nicht in ihrer
Macht.

Überraschenderweise beherrschten Wohnungsprobleme noch die Beziehungen
zwischen der Stadtverwaltung und dem Kreisdelegierten nach Inkrafttreten des
Besatzungsstatuts 1949. Damals wurden in der gesamten Bundesrepublik
Wohnungen erbaut für die Unterbringung der Alliierten Streitkräfte, so auch
in Lahr. Zu diesem Zweck wurde Baugelände erworben und bei Weigerung
der Besitzer beschlagnahmt. Es muß mancherorts Streitigkeiten gegeben haben
, denn ein Schreiben des badischen Ministeriums der Finanzen vom 21. 9.
1951 an Landräte, Bürgermeister und Requisitionsämter verlangte, nachdem
Kreisdelegierte Gelände beschlagnahmt hätten, ohne davon ein Protokoll zu
geben, daß der Landeskommissar künftig über die Verhandlungen informiert
werde63. Im Falle von Uneinigkeiten mit der Zentralstelle für Besatzungsangelegenheiten
im Ministerium der Finanzen würden sich die französischen Behörden
mit der Dienststelle Blank in Verbindung setzen. Diese Regelung war
wohl ein Versuch, durch Einschalten von höheren Instanzen die Sachlage „vor
Ort" zu entschärfen. Es gelang allem Anschein nach nicht ganz; in Lahr zeigen
die Akten nämlich, daß die französische und die städtische Verwaltung weiterhin
miteinander haderten. Nach dem Protokoll einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung
vom 15. 7. 1952 wurde auf die Frage des Delegierten, was die
Stadt für die Unterbringung der Franzosen zu unternehmen bereit sei, geant-

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