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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 417
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0417
Zell: Stadt - Reichsstadt - Stadt - Stadtgemeinde -
Gemeinde und seit 40 Jahren wieder Stadt

Thomas Kopp

Im kommenden Jahr (1989) können verschiedene Orte der Ottenau „850 Jahre
seit der Ersterwähnung" (1139) feiern. Bei den angelaufenen Vorbereitungen
und diesbezüglichen Diskussionen tauchen manche Probleme auf, u.a. besonders
häufig die Fragen: Wann wurde unser Ort Stadt, wann Stadtgemeinde,
gar „nur" Gemeinde und dann wieder Stadt?

Worin bestehen die Unterschiede zwischen diesen gemeinderechtlichen Begriffen
?

Die Antwort sei am Beispiel Zell am Harmersbach gegeben.

Die Frage, wann Zell erstmals Stadt wurde, ist nicht restlos geklärt. Die vorliegenden
Forschungsergebnisse faßt W. Mössinger in seiner Arbeit „Die Anfänge
der Stadt Zell am Harmersbach" (Ottenau 63./1983 — dort auch
Literaturangaben) zusammen:

„... Die Stadtwerdung ist kein Akt eines Tages, sondern Abschluß einer Entwicklung
...

... Grimm weist überzeugend nach, daß Zell vor 1324 nicht Stadt gewesen
sein kann. Unstrittig Stadt ist Zell seit 1330." In einer Urkunde Kaiser Ludwigs
des Bayern aus diesem Jahr lesen wir „vom rat und den burgern ze Zelle
", denen der Kaiser „den zol und daz ungeld in derselben stat" gewährt „und
sullen auch daz selb gelt an ir stat verpawen."

Auch die Frage, wann und wie Zell „Reichsstadt" wurde, ist nicht eindeutig
geklärt.

Als dann aber Zell aufhörte, Reichsstadt zu sein, wurde es 1803 kurbadische
und 1806 großherzogliche Stadt und hatte sogar von 1803 bis 1830 einen
„Oberbürgermeister" (Franz Josef Büß, Vater des Ritters von Büß).

Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts aber machten Bestimmungen von
„Oben" aus Zell eine „Stadtgemeinde", später sogar „nur noch" eine „Gemeinde
" — um dann 1949 wieder „Stadt" zu werden.

Die verschiedenen Bezeichnungen - und ähnlich war's in Haslach, Hausach,
Schiltach, Hornberg — sind den Einwohnern und selbst den Behörden nie so
recht bewußt geworden, und auch die geschichtliche Heimatliteratur ging
kaum ausführlicher darauf ein — wenn ja, dann z. T. fehlerhaft! Hier soweit
wie möglich klärend zu wirken, ist eines der Ziele der vorliegenden Arbeit.

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