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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 422
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0422
Es ist nun interessant zu lesen, wie der Zeller Bürgermeister seine Bitte mit

eineinhalb Schreibmaschinenseiten begründet. Wir hören dabei:

von den Anfängen Zells —

wie Stadt und Reichsstadt sich bildeten —

von der Hohen und Niederen Gerichtsbarkeit -

von den Landstäben Biberach, Nordrach, Ober- und Unterentersbach —
von Reichsschultheißen und den Zwölfern —
vom Übergang Zells 1803 an das Kurfürstentum Baden.
„Nach den großen Bränden" — so der Bürgermeister wörtlich — ,,zu Beginn
dieses Jahrhunderts erfolgte der Wiederaufbau in rein städtischem Charakter.
Innerhalb des Ortsetters befinden sich fast ausschließlich Geschäfts- und
Wohnhäuser; die landwirtschaftlichen Anwesen sind meistenteils außerhalb
und zwar im geschlossenen Ortsteil ,Neuhausen' erstellt. Breite, gepflasterte
Straßen (es gab also eine Zeit, wo man mit dem „Zeller Pflaster" noch werben
konnte!), Alleen, Anlagen, große Geschäftshäuser und Hotels sind besondere
Merkmale. Verschiedene Industriezweige ermöglichen den hiesigen und einer
großen Anzahl der Bewohner der umliegenden Gemeinden Verdienst."

Anschließend werden die sieben „Industriezweige" aufgezählt, dazu Bezirkssparkasse
, Volksbank und Krankenhaus, um dann zu enden:

„In den letzten Jahren vor dem letzten Krieg hat Zell als Fremden-Kurort einen
gewaltigen Aufschwung zu verzeichnen gehabt. Eine ganze Anzahl Neuanlagen
(Kurpark, moderne Sportanlagen, neues Schwimmbad mit Tennisplatz
usw.) haben das Gesamtbild wesentlich verschönert. Ferner wurde ein städtisches
Archiv erstellt.

Für die Verleihung der Bezeichnung ,Stadt' dürften somit die Voraussetzungen
in jeder Hinsicht erfüllt sein."7 Natürlich taucht nun die Frage auf:

„Ja, seit wann war dann Zell nicht mehr Stadt?"

Nach dem eingangs erwähnten Bericht soll die Aberkennung des Stadtrechtes
„ein uns vorübergehendes vom Dritten Reich zugefügtes Unrecht" gewesen
sein. So sah es auch noch Ruth Baitsch in ihrer 1970 erschienenen „Chronik
der Stadt Zell am Harmersbach". „Am 5. Juli traf Staatsbesuch ein in Gestalt
des Staatspräsidenten Leo Wohleb, der Zell das unter dem nationalsozialistischen
Regime zu Unrecht entzogene Stadtrecht erneut verlieh."8

Diese Darstellungen schieben also die „Aberkennung des Stadtrechtes" dem
„Dritten Reich" zu. Wir wollen versuchen, die Angelegenheit rein sachlich —
nicht politisch sondern historisch — zu klären.

Dabei muß vorweg festgestellt werden, daß der für „Stadt Zell" eingeführte
Begriff „Stadtgemeinde Zell" lange vor 1933 auftaucht. Schon 1831 kennt die

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