Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 446
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0446
er mit der Herzogin von Kärnten versprochen wird, erhält er nicht nur „cleine-
ter vil" vom König, sondern „darzu Pferdt" (PvSt 949; BSO 2183); und er
selbst verehrt „seiner Hochzeiterin . . . Viel schöner Kleinat, reiche gaab"
(BSO 2185; 2186).

In seinem Nachwort stellt Schmid noch einmal eine Art „Ritterspiegel" auf
(BSO 2601-2677):

„Hiemit ich nun trewlich erman

Den, der sich nent ein Edelman,

Das er sein stand vnd Nammen mehr,

Dardurch jhm erfolgt grosse Ehr" (BSO 2601-2604).

Solche Ehre, fährt Schmid weiter fort, erwirbt man nicht durch äußere Prachtentfaltung
, auch nicht kraft der Verdienste der Vorfahren, schon gar nicht
durch ein Leben „in Geilheit vnd Füllerei, Schwelgen vnd ander Büberei"
(BSO 2115 f.), sondern vor allem durch die Tugenden Ehrbarkeit, Gerechtigkeit
und Fleiß:

„Der Erbar vnd Gerechtigkeit
Nachfolge er zu aller zeit;
Sein wandel selbst fleissig erweg,
Gern Arbeit, nit sei faul vnd treg,
So gelangt er zur Tugend stel,

Die dann ist wahren Adels gsell" (BSO 2643-2648).

In der Bearbeitung von Schmid haben sich auch die staatlichen Verhältnisse
gewandelt. Vor allem der König gewinnt bei Schmid eine bedeutsamere Stellung
als bei Egenolf.

Das zeigt sich schon am Ton des Gesprächs, das König und Ritter miteinander
führen.

Die servilen Redensarten des Ritters bei Schmid haben bei Egenolf keine Entsprechung
:

„Herr König, ewer Mayestet,

Die zeygen mir hie gnädig an,

Sachen, die ich nit darff bestahn . . .

Danck allhier, ewer Mayestat,

Der grossen gnad, die sie mir hat

Erzeigt; wa ich kan danckbar sein

Für mich vnd gantze Freundschafft mein,

In vnderthenigkeit soll es bschehen;

Da dann ewer Mayestet soll sehen

Mein gehorsamen dienst, wie mir nun

Von Rechtswegen seind schuldig zu thun.

Darumb dann ewer Mayestat

Vns Armen zu gebieten hat" (BSO 2052-2074).

446


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0446