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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 559
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0559
Hermann Schumi. Der diesseitige Teil der
Diözese Straßburg nach der Großen Revolution
(1791—1827)

FDA 107. Band 1987, S. 45-75

Unter den verschiedenen Arbeiten des FDA
1987 verdient die von Hermann Schmid,
„Der diesseitige Teil der Diözese Straßburg
nach der Großen Revolution (1791—1827)"
im Hinblick auf die Geschichte der Ortenau
besondere Beachtung. Zwar behandelt sie keine
epochale Entwicklung oder Ergebnisse, dafür
ist das Gebiet zu unbedeutend; doch zeigt
sie die Auswirkungen der Französischen Revolution
und der napoleonischen Kriege auf
die kirchliche Verfassung am Beispiel eines
kleinen Gebietes und untersucht die Schritte
zu ihrer Neugestaltung.
Über 1000 Jahre gehörte das Land zwischen
Bleiche und Oos zur alten Straßburger Diözese
, wurde von ihr seelsorgerlich betreut und
nahm wie die elsässischen Gebiete der Diözese
Anteil an all den religiösen und politischen
Bewegungen, die im Laufe der Jahrhunderte
ihre Geschichte durchzogen. Diese Einheit
fand 1801 ein Ende, als Papst Pius VII. die alte
Straßburger Diözese unterdrückte, nachdem
im gleichen Jahr das französische Konkordat
die nur aus elsässischen Landesteilen
bestehende neue Diözese geschaffen hatte.
Die Restdiözese hatte allerdings noch einen eigenen
Bischof, Kardinal L.-Rene de Rohan-
Guemenee, der nach seiner Flucht aus Frankreich
in Ettenheim seinen Wohnsitz hatte, dort
ein Ordinariat einrichtete und einen Generalvikar
für die drei rechtsrheinischen Landkapitel
Lahr, Offenburg und Ottersweier bestellte.
Doch Rohan starb bereits 1803. Das Recht, einen
Nachfolger zu wählen, stand dem Domkapitel
zu, das Offenburg zu seinem Sitz bestimmt
hatte. Jedoch konnten seine Mitglieder
nicht zu einer Wahl zusammenkommen, da sie
infolge der kriegerischen Wirren zerstreut
lebten. So hatte die Restdiözese kein kirchliches
Oberhaupt mehr. Schmid beschreibt an
Hand eines umfangreichen Quellenmaterials
und unter Beiziehung nicht nur der deutschen,
sondern auch der französischen Literatur die
Entwicklung der Verhältnisse dieser Restdiözese
bis zu ihrer Eingliederung in die Erzdiözese
Freiburg 1827. Der Verfasser vermißt
zwar noch für einige Einzelfragen weitere
Quellen, doch dürfte sich dank der gründlichen
Forschung sowie des abgewogenen Urteils
das gezeichnete Bild nicht mehr wesentlich
ändern.

Nach Schmid vollzog sich nach Rohans Tod
die Entwicklung in 3 Phasen. Zunächst beanspruchten
der von ihm eingesetzte Generalvikar
sowie der von dem Domkapitel bestimmte
die Leitung der Restdiözese. Ihre infolge der
Rivalität wenig fruchtbare Tätigkeit endete,
als beide von den zur Entführung des Herzogs
von Enghien eingesetzten Truppen auch sie
nach Frankreich brachten. Nun nahm sich der
Erzbischof von Mainz Karl Theodor von Dalberg
als der Metropolit der alten Straßburger
Diözese der Ordnung der Verhältnisse an. Da
die Ortenau damals im Besitz von 3 Landesherren
stand, setzte er für jedes ihrer Gebiete
einen Kommissar ein, einen für die österreichische
Landvogtei Ortenau, einen für den um
die ehemals straßburgischen Ämter Ettenheim
und Oberkirch vergrößerten badischen Anteil
und schließlich auch für das den Fürstenber-
gern gehörige Haslach i.K. Doch auch diese
Ordnung hatte keinen Bestand, als nach dem
Preßburger Frieden 1805 die ganze Ortenau
dem badischen Staat eingegliedert wurde.
Darauf betraute der damalige Großherzog
Carl-Friedrich die Kurie des Konstanzer Bistum
unter dem Kapitularvikar Ignaz von Wes-
senberg mit der kirchlichen Leitung der
Restdiözese. 1827 wurde das Gebiet in die
neugeschaffene Erzdiözese Freiburg einverleibt
.

Was an dieser Neuordnung auffällt ist, wie
scheinbar teilnahmslos die Gläubigen die
Trennung von der Straßburger Diözese hinnahmen
und sich den neugeschaffenen Verhältnissen
fügten. Die Pfarrer allerdings
scheinen nicht mit den Neuerungen Wessen-
bergs einverstanden gewesen zu sein, denn sie
waren in Straßburg erzogen worden und hingen
den dort geltenden Bräuchen an.
Zwar bestanden fortan keine kirchenrechtlichen
Beziehungen mehr zwischen den rechtsrheinischen
und den linksrheinischen Gebieten
der ehemaligen Straßburger Diözese, doch
blieben jahrhundertealte Traditionen weiterhin
lebendig, so wenn die Gambsheimer am
Dreifaltigkeitssonntag nach Sasbachwalden
wallfahrteten und viele aus dem mittelbadi-
schen Raum das Marienheiligtum in Mariental
aufsuchten.

H. Sehn.

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