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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 66
(PDF, 111 MB)
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5. Verachtung des gemeinen Bürgers und Bauern

Zinck kritisierte die unzureichende Ausbildung untergeordneter Staatsdiener
, die nur selten Kenntnisse des allgemeinen Staatsrechtes besäßen und infolgedessen
auf die irrige Idee kämen, daß sie Diener des Fürsten und nicht
des Volkes seien und daß die Gesetze, die sie ausführten, die Kassen, die sie
verwalteten, nicht für Landesgesetze und Landeskassen, sondern für Gesetze
und Kassen des Fürsten hielten. Daraus resultiere die Verachtung des gemeinen
Bürgers und Bauern, dessen Verhältnisse und Rechte ihnen unbekannt
seien und sie ihn desto strenger und unfreundlicher zu seinen Verbindlichkeiten
anspornten, weil sie keine Pflichten ihm gegenüber zu haben glaubten.

6. „Fürstliches Interesse": ein staatsrechtliches Unding

In einem weiteren Abschnitt machte er den Beamten klar, daß es kein spezielles
„Fürstliches Interesse" geben könne, denn Regent und Volk seien
einander gleich und infolgedessen habe der Fürst gegenüber dem Volk Verpflichtungen
, die er nicht ohne weiteres verletzen könne. Die Untertanen
seien nicht für die Fürsten und Beamten da, sondern es verhalte sich gerade
umgekehrt. Aufgeklärte Fürsten seien sich dessen bewußt, aber mancher
Amtmann, Einnehmer und deren Untergebenen nähmen sich gegen die Bauern
einen Ton heraus, den der Fürst und seine Minister sich nicht erlaubten.
Man solle ja nicht glauben, daß der Bauer ein hartes und unfreundliches
Wort nicht tief empfinde und nicht der Augenblick komme, wo er fühle,
,,daß er Mensch ist wie der, welcher ihn so unsanft behandelt, ja wie der
Fürst, dessen Stelle dieser vertritt, selbst".

Zinck schloß den letzten Abschnitt seines Aufsatzes, der sich mit dem Adel
beschäftigt, mit einer interessanten Fragestellung:

„Aber ist es nicht unbillig, daß der Adel, der die größten Ländereien im
Staat besitzt, Freiheiten genießt, die sich noch aus den längst erloschenen
Verfassungen und Verhältnissen der früheren Jahrhunderte datieren, und daher
auf die heutigen nicht mehr passen, und daß der Bauer allein die ganze
Last der Auflagen trage? Allerdings ist es unbillig, nur kann er ohne Nachteil
und ohne bedenkliche Folgen nicht mit den Bauern gleich tragen, weil er
nicht arbeiten kann wie der Bauer und auch bei der strengsten Sparsamkeit
doch mehr Aufwand und Bedürfnis hat als der Bauer.

Und das Resultat dieser Betrachtungen? — Dies will ich dem Nachdenken
der Leser überlassen: ein kluger und diskreter Schriftsteller sagt nicht immer
alles, was er weiß und denkt."

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