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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 70
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der Hatschierer zu ersparen, der Bürgerschaft jeden Gerichts selbst anzuvertrauen
sei;

d) daß dem Lande gestattet werden möge, das benötigte Salz zu holen, wo
man wolle, und daß sich die Landesherrschaft, statt des bisher gewöhnlichen
Admodiations-Canonis, mit einem auf immer festzusetzenden
Geld-quanto für das im Lande verbrauchte Salz begnügen möge;

e) daß das Ohmgeld, Zoll und Accis für die Zukunft nicht mehr verpachtet,
sondern von Herrschafts wegen selbst gehoben werde;

f) daß alle übrigen kleinen Admodiationen (= Verpachtung) auf immer eingestellt
würden;

g) daß die von halb zu halb Jahr gewöhnlichen Frevelgerichte vollkommen
aufgehoben und die vorkommenden Frevel in instanti von den Schultheißen
erledigt würden;

h) daß kein Fremder als Bürger aufgenommen werde, es sei dann, er habe
nach vorzunehmender Stimmsammlung von der Bürgerschaft zwei Drittel
der Stimmen erhalten, und daß

i) der Bürgerschaft die freie Jagd einzuräumen sei.

Vom Oberamtsverweser verlangten die Bauern eine Entschädigung von
6000 fl., weil er einige ins Zuchthaus und andere zu den Soldaten geschickt
hatte.

Reformdekret Rohans , ,aus einem Übermaß von Gnaden

Mit seinem 19 Punkte umfassenden Reformdekret vom l. September versuchte
der Bischof die hochgehenden revolutionären Wogen zu glätten, den
„allgemeinen Geist der Empörung" einzudämmen. Zugestanden wurde der
Bürgerschaft die Wahl des Stabhalters, auch wurde ihr mehr Recht bei der
Abhör der Jahresabrechnungen eingeräumt, die Erneuerung der freien Bergjagd
ab Martini u.a.m. Wie Börsig konstatierte, ging aber mit den zugestandenen
Reformen auch ein Abbau der alten Volksrechte einher. Rohan hatte
die Abhilfen allerdings nur unter der Einschränkung gewährt, daß im Falle
neuer Unruhen — was man nicht hoffe — alles, .,was jetzt aus einem Übermaß
von Gnaden dem Lande zugestanden worden sei, in seinem ganzen Umfange
ipso facto wieder aufgehoben sein und als nicht geschehen betrachtet
werden würde". Wie Hoscher berichtet, hätten sämtliche Bürger der Gerichte
Oberkirch, Renchen, Ulm, Kappel und Sasbach die ihnen bekannt gemachten
fürstlichen Gnaden-Bewilligung äußerst erfreut aufgenommen und
vollkommen zur Ruhe gebracht.

Das Dekret, das am 9. September den im Rathaus in Oppenau versammelten
Bürgern zur Kenntnis gebracht wurde, führte aber keineswegs zur Beruhigung
der Oppenauer Talbauern. Sie kritisierten, daß in den bekanntgemachten
Zugeständnissen nichts von dem enthalten sei, was der Landvogt

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