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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 94
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In drei schriftlich fixierten Punkten ersuchten sie nochmals in Güte um ihre
uralten Schriften und Urkunden und verlangten, daß von der Stadt kein Holz
mehr gemacht und daß das Fronen aufgehoben werde. Darüber hinaus übergaben
sie eine aus weiteren 14 Punkten bestehende Beschwerde.

Der Magistrat zog seinerseits alle Register, um die Reichenbacher davon zu
überzeugen, daß es im Stadtarchiv die verlangten Urkunden nicht gäbe,
schlug ihnen auch vor, einen unabhängigen auswärtigen Fachmann zu benennen
, dem dann die Nachforschung im Archiv gestattet werde. Nun wollten
die Reichenbacher die günstige Gelegenheit beim Schöpfe packen und wählten
einen „verschuldeten Müller und einen ungeschliffenen Bauern", die das
Archiv durchwühlten, aber nur einige ihre Kapelle betreffenden Schriften
fanden.

Wie bei den Bauern des Oppenauer Tals spielte die Waldnutzung auch eine
dominierende Rolle bei den Reichenbachern, die der Stadt nicht nur den
Holzhieb versagen wollten, sondern auch das Eigentum am Wald beanspruchten
, ,,obschon sich die Stadt in unvordenklichem Besitz des willkürlichen
Holzgebrauchs darin befindet und die Reichenbacher ihre neuere
unerwartete Präsentation mit gar nichts erweislich machten, gleichsam als
wenn das nicht nötig wäre". Nun demonstrierten die Reichenbacher tatsächlich
, daß es ihnen wahrhaft um die Findung des „alten Rechts" ging: als sie
das auf Befehl des Magistrats für die Ziegelbrennerei geschlagene Holz mit
Beschlag belegten, verlangten und erhielten sie vom Magistrat, der auf das
Holz dringend angewiesen war, die schriftliche Zusage, daß er die 80 Klafter
den Reichenbachern vergüten werde, falls ihnen durch Gerichtsurteil das Eigentum
an dem beanspruchten Wald zugesprochen werde. Hoscher war
schockiert, daß sich die Bauern einem richterlichen Spruch fügen wollten,
obwohl ja die Stadt damals ihrerseits ihren Anspruch auf den Wald lediglich
auf den „unvordenklichen Besitz des willkürlichen Holzgebrauchs" stützen
konnte.

Der Magistrat rief zum Fronen: es erschien nur ein einziger Mann

Hartnäckiger bestanden die Reichenbacher auf die Abschaffung des Frondienstes
: als der Magistrat sie zu den üblichen Diensten aufbieten ließ, kam
nur ein einziger Mann. Die Bauern führten schließlich an, daß sie in diesem
Jahr schon genug gefrondet hätten. Dem Vorgehen der Reichenbacher
schloß sich zuerst der Stab Haigerach an, der beim Magistrat alle jenen zukommenden
Vorteile auch für sich beanspruchte. Immerhin erschienen beim
Fronen wenigstens bei ihnen zwei Mann! Auch die übrigen Stäbe wollten
nicht zurückstehen, doch konnte das am 22.9. 1789 von Gengenbach angerufene
Reichskammergericht durch ein sofortiges Dekret weitere Aufsässigkei-

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