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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 118
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die Welt zurück. Die monumentale Architektur beherrscht bis heute das Bild
Gengenbachs.

Als 150 Jahre später Papst Nikolaus IV. der Abtei Besitz, Rechte und Freiheiten
mit feierlichem Privileg erneut bestätigte,18 übernahm er aus der Urkunde
von 1139 Wort für Wort, — mit zwei Ausnahmen: 1. Den Paragraphen
über den Vogt konnte er ersatzlos streichen. Die Zähringer waren in der
Zwischenzeit ausgestorben. 2. Die Bestimmungen über Besitz und Rechte
des Klosters mußte er um ein Vielfaches erweitern. Statt elf erscheinen nun
48 Namen von Orten, an denen der Abt Besitzansprüche in der Ortenau geltend
machte. Auch im Elsaß hat sich der Besitz gemehrt. Allerdings fehlen
jene zwei Dörfer, die der Papst 1139 für das Kloster angemahnt hatte. Graf
Sigbert war eben noch im selben Jahr zum Staufer übergewechselt.

Der Zwiespalt zwischen dem mönchischen Ideal der Weltflucht und der
handfesten Wahrung klösterlicher Interessen ist noch größer geworden. Eigentlich
ein deprimierendes Ergebnis der historischen Rückbesinnung. Gerechterweise
müssen wir allerdings auch feststellen: Die Mönche hatten ihre
Umwelt nicht nur vereinnahmt, sondern auch verändert. Ihrem Wirken verdankt
das Vordere Kinzigtal ganz wesentlich seinen Ausbau zu einer blühenden
Kulturlandschaft. Über viele Jahrhunderte hin prägten sie das Bild der
Ortenau und machten den Namen dieser Landschaft weithin bekannt, — bis
nach Rom sogar.

Anmerkungen

Vortrag, gehalten am 28. Februar 1989 anläßlich der Eröffnungsfeier des Jubiläumsjahres
,,850 Jahre Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Steinach und Zell am Harmersbach".

1 Franz-Josef Schmale, Studien zum Schisma des Jahres 1130, 1961; — Ders., Papsttum und
Kurie zwischen Gregor VII. und Innozenz II. In: Probleme des 12. Jahrhunderts. Vorträge
und Forsch. 12. 1968, S. 13-31.

2 Das Original der Urkunde ist verloren. St. Würdtwein. Nova Subsidia, VII, 107, benutzte
es noch. Überliefert ist die Urkunde nur in einer zeitgenössischen Nachzeichnung des
Originals durch einen Kanzleibeamten des Bamberger Bischofs Egilbert (1139—46), mit
dessen Siegel die Abschrift beglaubigt ist. Sie befindet sich heute im BHStA München:
Hochstift Bamberg Urk. Fase. 240, 1139 II 28. Eine ungenügende Edition bietet das Württemberg
. Urkundenbuch II, 1858, S. 7-9, Nr. 310.

3 Zu Dietwin: Friedrich Hausmann, D., in: NDB 3, 1957, S. 704; — Barbara Zenker, Die
Mitglieder des Kardinalkollegiums von 1130 bis 1159. Diss. phil. Würzburg 1964; —
Johannes Bachmann, Die päpstlichen Legaten in Deutschland und Skandinavien
(1125-1159). Eberings Histor. Studien 115. 1913, bes. S. 40, 48, 59, 77.

4 Annales Magdeburgenses, ed. G. H. Pertz, MGH SS 16, 1859, S. 185.

5 Jürgen Petersohn, Otto von Bamberg und seine Biographen, in: Zeitschriften f. bayer.
Landesgeschichte 43, 1980, S. 3—27; — Albert Brackmann, Die Kurie u. die Salzburger
Kirchenprovinz. Studien u. Vorarbeiten z. Germ. Pontificia I. Berlin 1912, S. 41—44; —
Das Bistum Bamberg, bearb. v. E. Frh. v. Guttenberg. Germ. Sacra, II, 1. 1937 (Nachdr.
1963); — Albert Brackmann. Bischof Otto v. Bamberg als Eigenklosterherr. Ein kurialer

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