Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 189
(PDF, 111 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0189
machen will, kann aus den Zahlen des Begleitdokuments des Steins 91 die
Meßpunkte auf der Landkarte 1:25000 eintragen und die Steine suchen. Das
betrifft RM 91 S und RM 91 H.

Sowohl die Rheinbanngrenze als auch die Kirchenlinien verursachten in den
Wäldern deutlich sichtbare Eingriffe. Nach Artikel 11 des Grenzvertrags
mußten nämlich längs der besagten Linien Schneisen gehauen werden, die
immer offengehalten werden müssen. Diese Maßnahmen dienten dazu, den
Geometern bei ihren Messungen freie Sicht zu verschaffen. Nach Artikel 12
des Grenzvertrags waren diese Schneisen längs der Banngrenze gemeinsames
Domäneneigentum der vertragschließenden Staaten, die Kirchenlinien
hingegen das Domäneneigentum des jeweiligen Hoheitsstaates. Im Volksmund
nannte man die Schneisen längs der Kirchenlinien ,,Kirchenrachten".

Korrigierter Rhein mit Rheinbanngrenze 89—90— . . . —96 von 1840

Zeichnung: L. Uibel

Ihrer Zweckbestimmung entsprechend konnte man den Rhein im Rücken an
ihrem Ende durch den Wald hindurch wie eingerahmt einen Kirchturm erblicken
. Ich habe mich als Kind von dieser Tatsache an zwei Beispielen oft
überzeugt: Kirchenlinie RM 92 S im rheinnahen Riedwald und RM 93 L im
unteren Wörth, südöstlich von Graueisbaum. Ein großer Teil der Banngrenze
und der Kirchenlinien wurden als Waldwege benutzt. Das galt und gilt
noch heute für das 2 km lange Grenzstück Nr. 91—Nr. 92, soweit die Altwasser
es zulassen. Ein Teil dieser Waldschneisen wurde nach der Ablösung des
Rheingrenzvertrags im Jahre 1925, soweit sie nicht als Waldwege dienten,
wieder aufgeforstet.

Wer heute einen Banngrenzstein betrachtet, wird auf der französischen Seite
die bourbonische Lilie des Grenzsteindokuments vermissen. Bei den Steinen
Nr. 92—94 wird er an deren Stelle die Initialen E-L (= Elsaß-Lothringen)
finden, die nach 1871 auf den Steinen eingemeißelt wurden. Bei manchen
Grenzsteinen und Rheinmarken sind diese Initialen sogar das dritte Symbol,

189


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0189