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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 197
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gelegene Gelände im Bernhardskopf, St. Petersand und Kälbergrund als
Eigentum, abgeben muß sie den ,Alten Kopf. Da sie diesen schon verkauft
hatte, muß sie den Preis dafür erlegen. Sie will die 1000 Gulden, die sie dafür
erlöst, bezahlen." Der badische Staat schätzt den Wert des Areals aber
auf 1700 Gulden und droht bei Nichtbezahlung mit dem Gericht.35 Nordgrenze
dieses elsässischen Gemarkungsteils war die Linie der Grenzsteine
93-96. Nördlicher Anlieger war Dalhunden. Die Ostgrenze wurde gebildet
durch die Verbindungslinie Grenzstein Nr. 96 zum Endpunkt der Gemarkungsgrenze
Greffern-Stollhofen am rechten Rheinufer. Diese Grenze ist
heute noch markiert durch einen schnurgeraden Waldweg, der vom Stein 96
(vom ,,Immehisel") zum linken Rheinufer verläuft. Auf den vom Immehisel
in südwestlicher Richtung abgehenden Waldweg (= Banngrenze) habe ich
früher schon hingewiesen. Östlicher Angrenzer war Stollhofen mit seinem
überrheinischen Wald. Die Grundfläche des Grefferner Waldes betrug
52,0 ha. Fischwasser enthielt der Wald keines. Wenn die Grefferner Bürger,
die in der Nähe des Hafens wohnten, auf den Hochwasserdamm stiegen,
konnten sie überm Rhein diesen Wald sehen. Trotz dieser räumlichen Nachbarschaft
verkaufte die Gemeinde ihren ganzen überrheinischen Gemarkungsteil
schon vor der Jahrhundertwende an elsässische Private. Vielleicht
erklärt sich der Flurname ,,Surys Gut" (= Osthälfte des Grefferner
Gem.teils) aus diesem Verkauf. Die Jagd teilten sich die Gemeinde Dalhunden
und ein Privatmann. In einer Aktennotiz steht zu lesen: ,,Diese Banngebiete
von Greffern und Stollhofen haben keinerlei Beziehungen mehr zu den
badischen Gemeinden".36 Maßgebend für den Entschluß zu verkaufen kann
kaum die Anfahrt über die Rheinbrücke gewesen sein (man vergleiche
Scherzheim!), sonst hätten nicht 9 Grefferner Bürger im Raum Drusenheim
über 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche besessen.37

Graueisbaum

Jetzt bewegen wir uns am linken Rheinufer nach Süden und kommen nach
Passieren der Gemarkung von Dalhunden und Drusenheim an den linksrheinischen
Gemarkungsteil von Graueisbaum. Seine Begrenzungen waren:

1. Das Weststück der Linie Grenzsteine 93-94.

2. Eine Senkrechte vom Grenzstein Nr. 93 auf das linke Rheinufer.

3. Das linke Rheinufer.

Die Gesamtfläche betrug 17,32 ha, die sich auf folgende Eigentümer verteilte
(Stand 1901):

1. Elsässische Wasserbauverwaltung 0,54 ha.

2. Paul Huber von Drusenheim 15,21 ha.

3. Michael Schäfer von Herrlisheim 1,57 ha.

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