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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 295
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1787: Weingarten wird eine eigene Pfarrei

1787 wurde die Weingartener Kirche mit der Erektion und Inkorporierung
der Pfarrei Weingarten in das Kloster Schuttern Pfarrkirche.

Damit mußte die Heilig-Kreuz-Pfarrei Offenburg, die sich so erfolgreich gegen
die Aufgabe historischer Rechte gewehrt hatte, auf die um Offenburg
gelegenen Dörfer verzichten.

Der von der Aufklärungsphilosophie beeinflußte Kaiser Joseph EL, der auch
Landesherr der Landvogtei Ottenau war, verfügte 1787 die Trennung verschiedener
Filialkirchen von der Offenburger Mutterkirche.

Für die Bevölkerung der zu Weingarten gehörenden Gemeinden bedeutete
dies, daß nun Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen von Geistlichen der
Pfarrkirche Weingarten vorgenommen wurden.

Der beschwerliche sonntägliche Weg nach Offenburg fiel ab sofort weg.

Der Abschied von den Gläubigen des Zeller Stabs soll dem damaligen
Offenburger Pfarrektor von Neveu recht schwer gefallen sein, will man
dem überlieferten Verhandlungsprotokoll vom 14. Februar 1787 glauben
schenken50:

,,Pfarrektor Neveu sagte seinen Pfarrkindern nicht ohne große Herzensrührung
Lebewohl."

Danach wurde

,, dem anwesenden Hochwürdigsten Herrn Placidus des löblichen
Gotteshauses Schuttern St. Benedikt. Ordens, Straßburger Kirchspren-
gels Abbten, als Uebernehmer"

in Gegenwart des Ortenauer Landvogts und des K. K. Kommissars

„das zahlreiche Volk der Gemeinden Unter und Ober Rammersweyer,
Weyerbach, Zell und dem Einödhof das Fritscheneck, Riedle, Albers-
pach und Fessenbach, woraus die neue Pfarrey bestehet", vorgestellt.

Der Abt übernahm das Patronatsrecht gemäß dem katholischen Ritus mittels

„Berührung der Handhabe der größten Kirchenthüre, anziehen der
Glocken, Eintritts in die Sakristey und Kuß des Haupt Altars."

Die Kirche war nun , ,eingepfarrt" und

„mit allen daran klebenden Rechten und Vorzügen, auch der Schuldigkeit
, den Pfarrer und Kaplan für diese Kirche zu erhalten, wie nicht
minder zu bauen, und das Gebäude in baulichen Ehren zu erhalten."

Das Kloster Schuttern verpflichtete sich, der Baupflicht von Pfarrhaus,
Chor, Langhaus, Türen und Sakristei nachzukommen, während die Pfarrge-

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