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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 296
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meinde „Fuhren und Hand-Arbeiten oder Fuhr- und Handfrohnden" zu leisten
hatte.

Mit dieser Aufteilung der Baupflichten entstand ein Konfliktherd, der nach
der Säkularisation des Klosters Schuttern im Jahr 1805 entbrannte.51

Denn nun mußte die Dominialverwaltung mit den ihr übertragenen Rechten
auch die Baupflicht für die oben aufgeführten Gebäudeteile erfüllen.

Die Kirche Weingarten bedurfte bereits 1787 einer dringenden Vergrößerung
. Die Räumlichkeiten waren dem enormen Anstieg der Bevölkerung
nicht mehr gewachsen, zudem befand sich das Kirchengebäude in einem renovierungsbedürftigen
Zustand.

In einem Bericht von 1805 geht hervor, daß in Weingarten

„ein wunderthuendes Marienbild mit großem Zulauf'52
verehrt werde, „die umliegenden Orte enthalten 2076 Seelen".

Auch das Kloster Schuttern muß mit der Regelung der Baupflicht unzufrieden
gewesen sein. Denn es bezog vom Zehnten der Weingartener Pfarrei keinen
Kreuzer, im Gegensatz zum Domkapitel Straßburg und dem Kirchherrn
von Offenburg. Sie teilten sich jeweils die Hälfte des Zehnten mit dem Kloster
Gengenbach.

Doch auch die Frohnpflichtigen wehrten sich gegen die Übernahme der Fuhren
und Handarbeiten. Einzelne Quellenbelege deuten darauf hin, daß es
beim Bau des Pfarrgebäudes zu Arbeitsverweigerungen gekommen sein
muß.

In einem Schreiben vom 30. 10. 1895 beklagte sich das Stift, daß die Pfarrgemeinde
Weingarten

, ,den Einsatz wegen denen Fuhrfrohnen zu dem dortigen Pfarrgebäude
p. 1200 Gulden noch im Rückstände"53

sei.

Bereits 1787 hatten sich der Fessenbacher Zwölfer Vielberger und der Zwölfer
Wernet aus Unterrammersweyer geweigert, Handfrohnden zu leisten.
Beide wurden wegen „Aufwiegelung ihrer Mitbürger" angezeigt.54

Zinsbriefe, Lehen- und Kaufbriefe

Im Pfarrarchiv Weingarten befinden sich eine Reihe von Zins-, Kauf- und
Lehenbriefe aus dem sechzehnten bis achtzehnten Jahrhundert.55

Der Freihof des Klosters Gengenbach

Im Weingartener Urkundenbestand befindet sich ebenso ein Erblehenbrief
über den Freihof des Klosters Gengenbach in Weierbach an Josef Müller und
dessen männlichen Nachkommen aus dem Jahr 1722.56

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