Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 321
(PDF, 111 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0321
che Informationen, und seien es die scheinbar unbedeutendsten, preiszugeben
. Welche Psychose die Furcht vor Spionen auslöste, verrät eine Annonce
aus dem Jahr 1944; zu den verschwommenen Umrissen einer sich gleichsam
aus dem Nebel anschleichenden männlichen Gestalt findet sich folgende Unterschrift
:

„Wie ein Schatten folgt dir der Feind! Wo du auch bist, er steht neben dir! Du kannst den
heimtückischen Gesellen nicht erkennen. Aber er sieht dich! Und hört alles mit, was du arglos
deinen Freunden erzählst. Sieh dich vor! Schweig!"9

Indirekte Informationen wie diese können das aus herkömmlichen Quellen
gewonnene Zeitbild ergänzen.

Ernährung

Für die Lebensmittel- und Verbrauchsgüterversorgung während des Krieges
stellen die regelmäßig im „Führer" (im folgenden kurz F) und im „Offenburger
Tageblatt" (abgekürzt OT) veröffentlichten Bekanntmachungen der
Rationen für die insgesamt etwa 80 Zuteilungsperioden eine wichtige Quelle
dar.

Bereits Ende August 1939 wurde die Bezugsscheinpflicht für lebenswichtige
Verbrauchsgüter eingeführt. Zur Begründung hieß es:

„Um eine gerechte Verteilung lebenswichtiger Verbrauchsgüter an alle Verbraucher sicherzustellen
, ist für gewisse Lebensmittel, ferner für Seife und Hausbrandkohle, sowie lebenswichtige
Spinnstoffwaren und Schuhwaren eine allgemeine Bezugsscheinpflicht eingeführt
worden. Danach dürfen die genannten Verbrauchsgüter nur noch gegen behördliche Bescheinigung
(sogenannte Bezugsscheine) abgegeben und von ihnen bezogen werden."10

Von einem Krieg war noch nicht die Rede, die Schuld an der Notwendigkeit
der Rationierungsmaßnahmen wurde allerdings dem „Ausland" zugewiesen
:

„Das Ausland aber wird auch diese neue Maßnahme als einen Beweis des unbeugsamen
deutschen Lebenswillens zur Kenntnis nehmen und sich darüber im klaren sein müssen, daß
das deutsche Volk in treuer Gefolgschaft und Selbstdisziplin um seinen Führer geschart, alle
Versuche wirtschaftlicher Druckmaßnahmen seitens des Auslandes ebenso einmütig wie erfolgreich
zurückweisen wird, wie es bisher den angeblichen .politischen Nervenkrieg' glänzend
bestanden hat."11

In derselben Nummer war eine Bekanntmachung des Landrats abgedruckt,
die eine Aufstellung der Rationen enthielt. Auch in der folgenden Zeit wurden
die Leser immer wieder über die Modalitäten der Bezugsscheinpflicht
aufgeklärt12 und anfangs auch für ihre Besonnenheit gelobt.13 Ende September
1939 brachte der „Führer" umfangreiche Berichte über die Organisation
der Verbrauchslenkung in Offenburg, für welche das Ernährungsamt zuständig
war:

321


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0321