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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 406
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den grundsätzlich mit Haft bestraft: Uneheliches Zusammenleben mit 6 Tagen
, Vernachlässigung der Familie mit 8 Tagen, gewerbsmäßige Unzucht,
ausgeübt etwa in Freiburg oder in Stuttgart, mit 16 Tagen, Beihilfe zur versuchten
Abtreibung mit 3 Monaten, Kuppelei und Hehlerei mit 9 Monaten
sowie Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren mit 2 Jahren Haft.

Im Bereich des Gesundheitswesens wurden zwei Vergehen mit Geld bestraft:
Eine Frau zahlte wegen unentschuldigten Ausbleibens bei der Hebammenprüfung
3 Mark und eine Mutter wegen Verheimlichung der Blatternkrankheit
ihrer Tochter 30 Mark Strafe.

Die Sicherheit im Dorf, im Wald und im Feld war oft gefährdet. Entsprechende
Delikte wurden überwiegend durch Geldstrafen gesühnt: der unerlaubte
Betrieb einer Schankwirtschaft mit 5 Mark sowie unerlaubtes
Schießen ebenfalls mit demselben Betrag. Zog ein junger Bursche nicht zum
Heere ein oder verletzte er die Wehrpflicht, mußte er 300 Mark Strafe bezahlen
. Unerlaubtes Jagen wurde mit 3 Tagen Haft sowie unerlaubter Besitz
von Sprengstoff mit 3 Monaten Haft bestraft.

Die folgenden, verschiedenen Delikte wurden sowohl durch Haft wie durch
Geldstrafe gesühnt: Unterschlagung und Betrug mit je 2 Tagen, das Laufenlassen
eines Hundes ohne gesetzliche Marke 2 Mark, ohne Maulkorb gar
3 Mark. Das nicht vollständige Anmähren eines Floßes wurde mit 6 Mark
Strafe geahndet. Leistet man sich einen einfachen Bankerott, so büßte man
dies mit 2 Monaten Haft. 21 Tage Haft brachte die Fälschung eines Arbeitszeugnisses
ein. Fischereifrevel mußte mit einer Strafe von 1—3 Talern, Tierquälerei
mit 6 Tagen Haft gesühnt werden. Hausieren ohne Berechtigung
brachte 3 Mark, das Wirtschaften über die Polizeistunde hinaus 10 Mark
Strafe ein. Beschädigte man die Obstbäume entlang der Straße, büßte man
dies mit 10 Mark Strafe; und schließlich wurde unberechtigtes Leichenansagen
mit 1 Tag Haft bestraft.

Ein Blick in das Strafregister der Gemeinde Oberwolfach im letzten Drittel
des 19. Jahrhunderts machte mit den Vergehen dort und deren Bestrafung innerhalb
der Dorfbevölkerung bekannt. Dies ist als ein Beispiel für die gesamte
Bevölkerung im Kinzig- und Wolftal zu sehen und zu bewerten. Die
Oberwolfacher waren also keineswegs schlechter als die Bewohner anderer
Dörfer in jener Zeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts zwischen Agrar- und
Industriestaatlichkeit.

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