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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 558
(PDF, 111 MB)
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Beiträge für unser Jahrbuch ,,Die Ottenau" sind bis spätestens 1.5. jeweils
an die Schriftleitung zu richten. Bitte nur druckfertige Originalbeiträge! Für
Inhalt und Form der Arbeiten sind die Verfasser verantwortlich. Die Zeit der
Veröffentlichung der angenommenen Arbeiten muß sich die Schriftleitung
vorbehalten. Der Abdruck aus der ,,Ortenau" ist nur mit Genehmigung der
Schriftleitung gestattet, die sich alle Rechte vorbehält. Für unverlangte
Manuskripte und Besprechungsstücke kann keine Haftung übernommen
werden. Rücksendung kann nur erfolgen, wenn Rückporto beiliegt.
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Die Verfasser erhalten 10 Autorenexemplare ihrer Beiträge unberechnet. Wegen
vieler Anfragen weisen wir darauf hin, daß jedermann Sonderdrucke
einzelner Beiträge in beliebiger Zahl bei Kehler Druck GmbH & Co. KG,
7640 Kehl, Kinzigstr. 25, bestellen kann, spätestens gleich nach Zustellung
des Jahrbuchs. Danach können die Einzelbeiträge nicht mehr geliefert werden
, nur noch der ganze Band, solange der Vorrat reicht.

Bestellungen auf noch lieferbare Jahrgänge sowie den Registerband
1910 - 1981 nimmt die Geschäftsleitung (Postfach 15 69, 7600 Offenburg)
entgegen, soweit noch Exemplare vorhanden sind.

Damit unsere Jahresbände, aber auch andere für unsere Vereinsbibliothek
wertvolle Literatur aus Nachlässen verstorbener Mitglieder nicht verloren
gehen, bitten wir die betreuenden Erben, sich mit unserer Geschäftsstelle in
Verbindung zu setzen. Wir könnten dann auch den zahlreichen Wünschen
auf Lieferung früherer Jahrbücher besser nachkommen.

Laut Beschluß der Jahresversammlung 1988 beträgt der Jahresbeitrag
derzeit:

30— DM für natürliche Personen und Schulen

50,— DM für juristische Personen und Körperschaften

Spenden sind erwünscht und werden dankbar angenommen.

Der Historische Verein für Mittelbaden e.V., Sitz Offenburg, dient ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Gegen die Anerkennung
der Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigte Ausgabe nach § 10 b EStG
bestehen seitens des Finanzamtes Offenburg lt. Mitteilung vom 3. 10. 1985
keine Bedenken. Die Bescheinigung über die steuerbegünstigten Beträge erfolgt
auf der Mitgliedskarte oder auf besonderem Formular.

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