http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0047
Anordnungen der Denkmalbehörden (z. B. durch das Landratsamt oder das
Regierungspräsidium), Erlasse durch das Innenministerium bzw. Landesoberbehörden
(Landesvermessungsamt, Landesdenkmalamt). Vorreiter mit
den meisten Erfahrungen über eine Grenzstein-Dokumentation ist die Pfalz,
weit vorangekommen ist man auch im Elsaß und in Hessen.
Der Leiter der Fachgruppe übernimmt die Koordination und steht für alle
möglichen Rückfragen bereit. Erfahrung wird eingebracht durch praktische
Arbeit in dem Gebiet östlich einer gedachten Linie von Lauf im Norden
über den Offenburger Gottswald bis nach Ettenheimmünster bzw. Münchweier
im Süden - ein Gebiet in der Ottenau mit 124 Gemarkungen und
über fünfhundert Grenzabschnitten. — Am Beispiel der 1988 veröffentlichten
weitgehend vollständigen Markstein-Foto-Dokumentation der drei bzw.
vier Gemarkungen der Gemeinde Schuttertal wird darauf verwiesen, daß
zwar alle Formvarianten der Lochen aufgenommen sind, aber Kartierung
und vollständige Beschreibungen noch ausstehen — und so bleibt auch hier
noch ein auszufüllendes Betätigungsfeld im Sinn unserer Fachgruppe übrig.
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