http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0067
ist ein Großteil der im Jahr 1989 erteilten Änderungsgenehmigungen auf die
verschärfte Fassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
zurückzuführen.
Im Jahre 1989 konnten im Ortenaukreis zwei Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen
werden. Durch Verordnung vom 10. 8. 1989 wurde das Gebiet
..Moosenmättle" auf Gemarkung Wolfach mit 591 ha sowie am 13. 12. 1989
der Bereich der „Offenburger Vorbergzone" auf den Gemarkungen Offenburg
und Ortenberg mit 156 ha unter Landschaftsschutz gestellt. Ferner
konnte das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde nach
Durchführung des entsprechenden Verfahrens durch das Landratsamt den
Bereich ,,Roßwörth" auf Gemarkung Kehl als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet
ausweisen, wobei die Größe des Naturschutzgebietes 13,5 ha,
die des Landschaftsschutzgebietes 5,8 ha beträgt.
Besondere Bedeutung kommt der Umsetzung des Bundesnaturschutzrechtes
und hier insbesondere des Artenschutzes zu. Etwa 100 Ordnungswidrigkeiten
bzw. Strafverfahren mußten bearbeitet werden.
67
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0067