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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 107
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Laden, die mit 1-42 bezeichnet waren, und in 12 „Lehen Laden", bezeichnet
mit den Buchstaben A-M. Als Gesamtübersicht diente das „Laden-
Register" (111/191).22 Die Niederschrift der Repertorien erfolgte wohl in
den Jahren nach 1594; das einzige datierte Stück vom 25. März 1594
(111/190) über die Kastvogtei Ettenheimmünster ist mit seiner sonst nicht
mehr aufgenommenen Mischung aus Vertragszusammenfassungen und erzählendem
Aktenreferat wohl ein Vorläufer.

Die Anlage der anderen Repertorien hat anhand der Reichenbacher Lade
bereits der erwähnte Registrator Zuckschwert analysiert (111/233). Innerhalb
der einzelnen Laden wurden zunächst die — in Faszikel zusammengefaßten
— datierten Schreiben in chronologischer Folge verzeichnet, anschließend
die undatierten Schreiben und danach die „Protocolla". Da außer Datum,
Absender und Empfänger auch der Betreff angegeben ist, zum Teil auch
ganz knapp der Inhalt des Schreibens, können die erhaltenen Repertorien
als Einzelblattverzeichnung in den verlorenen Akten dokumentierte Vorgänge
ersatzweise erschließen.

Bei den einzelnen Laden lag neben dem soeben charakterisierten „Ordinari-
Register" jeweils auch ein „Extraordinari-Register", das jeweils nur Verweise
auf den bei dem jeweiligen Betreff einschlägigen Inhalt anderer Laden
bzw. ihrer Repertorien enthielt.23

Die aus dem Laden-Register 111/191 erschließbare Tektonik des Archivs vermischte
Ortsbetreffe (Herrschaftsbestandteile z.B. Lade 5 „Seelbach" und
Beziehungen zu anderen Herrschaften z. B. Lade 8 „Lohr") und Sachbetref-
fe (z.B. Lade 19 „Französische Kriegsbezahlung"). Die Lehenladen bezogen
sich auf ein oder mehrere Aktivlehenobjekte.

Damit war aber offenbar nur ein Teil des Archivs erschlossen. Aufgrund
der bereits erwähnten Denkschrift Zuckschwerts 111/233, der er auch eine
Zeichnung der Ladenanordnung einer Idealregistratur beigab, gab Jakob
von Hohengeroldseck am 10. Oktober 1607 seine Zustimmung zur weiteren
Ordnung der Registratur (111/235). Teils befand sich das Schriftgut damals
noch auf Hohengeroldseck, teils schon auf dem neuerbauten Schloß Dau-
tenstein, wie aus einem Ablieferungsverzeichnis der einzelnen Archivladen
an den Rat und Registrator Zuckschwert hervorgeht (111/191). Dieser dürfte
seiner Arbeit in Dautenstein nachgegangen sein. Das Ergebnis dieses zweiten
Durchgangs war ein in zwei Fassungen erstelltes Repertorium, für das
jedoch der Notar Ulrich Keller von Ruelesch verantwortlich zeichnet. Die
Erstfassung trägt die Datierung 1609 (111/248), die vollständigere Ausfertigung
ist nicht datiert, enthält aber Stücke bis 1611 (111/249, fol. 5). Auf der
Erstfassung (111/248) bemerkte bereits der baden-durlachische Registrator
Brodhag 1699: „N[ot]a auff dieses Repertorium ist gantz nicht zugehen".
Die Ausfertigung 111/249 gestattet einen Einblick in den zugrundegegange-

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