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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 150
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Die finanziellen Einkünfte waren verschiedener Art: Der Markherr von
Großweier hatte das Recht, die vom Markgericht wie später von den Frevelgerichten
verhängten Geldbußen einzuziehen. Da im 18. Jahrhundert kaum
noch Wald in der Mark stand, konnten auch kein Waldfrevel oder sonstige
Verstöße gegen die Markordnung begangen werden, und die Einkünfte
schrumpften. Deshalb entfiel auch der Zins von drei Pfennigen, der von jedem
Haushalt in Oberachern in Anerkennung ihrer Sonderrechte im Wald
an den Markherrn zu entrichten war.

Nachteilig wirkten sich auch die Spannungen zwischen dem Markgrafen
von Baden und dem Straßburger Hochstift aus. Die von den Richtern der
einen Herrschaft verhängten Strafen wurden von den Verurteilten, wenn sie
zur anderen Herrschaft gehörten, nicht bezahlt, was schließlich zu einer
Demoralisierung führte.

Eine einträgliche Abgabe war das Markhuhn, das von jedem Hausgeseß der
Mark zu entrichten war. Diese jährliche Abgabe konnte auch abgelöst werden
durch die Zahlung von sechs Kreuzern. Wegen des Einzugs dieser sechs
Kreuzer kam es, nachdem die Ortenau 1701 in den Besitz der Markgrafen
von Baden gekommen war, zu Spannungen mit den Bischöflichen. Diese
zogen aus ihren zur Mark gehörigen Ortschaften vier Kreuzer für jedes
Markhuhn ein. Den im Badischen liegenden Ortschaften, und dazu gehörte
nun auch die Ortenau, verlangten die mit dem Einsammeln beauftragten
Markknechte sechs Kreuzer, wovon ihnen zwei für den Einzug zustanden.
Die Ortenauischen wollten nun nach dem Beispiel der Bischöflichen nur
vier Kreuzer bezahlen und diese sollten nicht von den Markknechten, sondern
von den Heimburgern der Ortschaften eingezogen werden. Da sich die
Ortenauischen unnachgiebig weigerten, wandte sich die Markherrschaft an
das kaiserliche Oberamt in Offenburg und befahl ihm, die sechs Kreuzer
einzuziehen. Das geschah auch, und seitdem gab es keine Beanstandungen
mehr. Ob die Abgabe in Geld entrichtet wurde oder durch Ablieferung eines
Huhnes, verfügte der Markherr. Nur die Hausgesesse von Sasbach und
Großweier mußten immer eine Henne abliefern.

1790 belief sich die Höhe der Abgabe von sämtlichen ortenauischen und badischen
Gemeinden der Mark auf 98 fl und 6 Kreuzer, was einer Zahl von
980 Hausgesessen entspricht.

Zu den Einnahmen des Markherrn gehörte ferner der Mattenzins. Er wurde
erhoben von den 400 Tauen (Morgen) der Ritt- oder Markmatten, einem
Wiesengebiet zwischen Önsbach und Gamshurst, und betrug pro Tau ein
Pfennig. Da aber nicht aufgezeichnet war, wer die einzelnen Matten besaß,
konnte kein Schuldner ausfindig gemacht werden, und die Abgabe wurde
aufgehoben. Nach den Großweierer Amtsrechnungen wurden in der Zeit
von 1727—1736 noch 281 fl und 45 Kr. eingenommen.

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