Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 151
(PDF, 137 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0151
Einnahmen von abgegebenem Holz aus dem Markwald

Von dem Holz, das jährlich aus den Markwaldungen an die Bürger verlost
wurde, mußte jeder Markgenosse von seinem Los an die Markherrschaft
sechs Kreuzer zahlen. Wie es mit dem Erlös von verkauftem Holz aus der
Mark gehandhabt wurde, läßt sich nicht aus den Akten ersehen. In der Zeit
von 1727—1736 wurden von abgegebenen Holz durchschnittlich pro Jahr
78 fl 56 Kr. gelöst. Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts wurde aus der
Mark kein Holzgewinn mehr erzielt, da die Markwaldungen gänzlich ausgeholzt
waren.

Einnahmen aus der Schweinemast im Wald

Die Markherrn hatten das Recht, 120 Schweine zur Zeit des Eckericht in
den Wald zu schlagen. Davon entfielen auf das markgräfliche Haus 90, das
bischöfliche Hochstift 30. Von den Markgenossen, die berechtigt waren,
mit Erlaubnis der Markherrn ihre Schweine in den Wald zu treiben, wurden
1735 an Eckericht-Demen 35 fl entrichtet. Als aber zu Ende des Jahrhunderts
kein Wald mehr vorhanden war und darum auch keine Schweine mehr
hineingetrieben werden konnten, hörte diese Einnahme auf.53

Der Niedergang der Mark

Eine Beschreibung der Mark für die früheren Zeiten gibt es nicht. Nach allgemeiner
Auffassung war sie ein Waldgebiet. Von ihm schrieb der Hofrat
Marschall in seinem Votum 1794, daß dieser große Distrikt „ehemals mit
den schönsten Waldungen bedeckt war". Doch scheint die Angabe in der
Descriptio brevis von 1559 der Wirklichkeit näher zu kommen, denn dort
heißt es, daß es im Gericht Achern der Landvogtei Ortenau keine Hauptwälder
gibt, nur Bösche, kleinere Waldstücke und darum auch kein Jagen außer
von Hasen und Hühnern. Diese Aussage wird vom Stockurbar von 172754
übernommen. Das Gericht Achern ist allerdings nur ein ansehnlicher Teil
der Mark. Das Votum von 1794 fährt fort, daß dieser Distrikt heute in gänzlichen
Verfall gekommen sei und dies um so trauriger sei, als er das fruchtbarste
und trefflichste Erdreich enthält.

Der Niedergang der Mark führte schließlich zu ihrer Auflösung. Ihre Ursachen
sind vielfältig.

Da war einmal im 18. Jahrhundert die Rivalität zwischen dem Hochstift
Straßburg und der Markgrafschaft. Sie zeigte sich z. B. bei den Frevelgerichten
. Bei der Ausführung der dort gefällten Urteilen unterstützte jede
Herrschaft ihren Untertanen, und so unterblieb oft die Bestrafung. Ebenso

151


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0151