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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 159
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auch die Zusammenstellung der bürgerlichen Haushaltungen. Wiederholt
wurden die Gemeinden aufgefordert, die vorbereiteten Listen auszufüllen,
denn ohne ihre Angaben war eine Aufteilung der Lose nicht möglich. Nochmals
wurde daraufhingewiesen, daß Hintersassen und Auszügler, Leute die
ihr Vermögen übergeben haben und im Hause eines steuerbaren Aktivbürgers
gemeinschaftlich wohnen, von den Losen ausgeschlossen sind und daß
die Witfrauen nur mit einem halben Los anzusetzen sind. Außerdem muß
die Holzkompetenz von Pfarrer und Lehrer in Anrechnung gebracht werden
. Ferner müssen die mittleren Holzpreise der dortigen Gegend von der
Forstbehörde bestätigt werden.

Schließlich kam auch am 21. 12. 1807 ein Vertrag zwischen der Herrschaft
und den Markgenossen über die herrschaftliche Verzichtsleistung auf das
Eigentum an dem Walddistrikt zustande, der ihr 1565 zugesprochen worden
war sowie ihrer markherrlichen Rechte. Die Markgenossen verpflichteten
sich, einmalig die Summe von 35 000 fl in vier unverzinslichen Jahresterminen
, vom 20. Dezember vorigen Jahres angefangen, an die Herrschaft
„abzutragen". Das Gesuch der Markgenossen für die Jaucherts Feld, die urbar
gemacht worden sind, ein Zehntsurrogat von 30 Kreuzer zu gestatten,
wurde von oben abgelehnt.78

Dank der gründlichen Vorbereitung durch die zur Markabteilung eingesetzte
Kommission unter Franz von Lasollaye und Hinterfad konnte bereits am
6.4. 1809 dem Amt Sasbach mitgeteilt werden, daß die Unterabteilung vorgenommen
werden könne. Zur Projektierung wurden Forstmeister Großholz
und Forstinspektor Hosp bestimmt. Sie hatten sich bereits an Ort und
Stelle begeben, um sich mit den Instruktionen zur Teilung zu befassen. Am
6. Oktober wurde dem Gericht Sasbach vom Oberamt Achern mitgeteilt,
daß die Regierung des Mittelrheinkreises das unter dem 3. August zustande
gekommene Projekt der Teilung durch Erlaß vom 19. August 1809 genehmigt
und den Vollzug angeordnet hat.79

Die Aussteinung der verschiedenen Distrikte erfolgte in einer im Schreiben
vom 9.9. festgelegten Reihenfolge.80

Begonnen wurde mit der oberen Mark: Lauf, Sasbachwalden, Sasbachried,
Obersasbach und Grimmerswald. Es folgte die untere Mark: Zell, Obersasbach
, Lauf, Fünfheimburgerwald, Unzhurst, Haft und Walzfeld, Sasbach,
Sasbachwalden, Gamshurst, Großweier, Stadt Achern, Kirchspiel St. Johann
in Oberachern, Fautenbach und Önsbach. Da es sich in der unteren
Mark um 21 Distrikte handelte, kann man erkennen, wie schwierig die Teilung
war.

Die einzelnen Gemeinden hatten sich am festgesetzten Tag mit ihren Vorgesetzten
und Urkundspersonen einzufinden, außerdem die erforderlichen
Grenzsteine bereitzulegen, deren Form und Beschriftung genau vorge-

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