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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 225
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0225
Erstlich als sie von Donaueschingen allhero nach Hüfingen gezogen, sei der böse Geist in
Gestalt als hätte er Zottelkleider an zu ihr kommen, sie um Beschlafung angeredet, mit Versprechung
, er ihr Geld genug geben wolle. Habe ihm eingewilligt, die Vermischung mit ihm
verbracht, auch hernach von ihm, als sie vermeint, Geld empfangen, es wären aber nur Hafenscherben
gewesen. Mit Vermeidung, er über drei Tage wieder zu ihr kommen wolle, müßte
allsdann Gott und alle Heiligen verleugnen und sein werden, welches sie ihm versagt,
dahero übel von ihm geschlagen worden. Danach sei selbiger böse Geist ... kommen, ihren
zugemuthet, Gott und alle Heilige zu verleugnen ..., der Verleugnung sich aber geweigert
und die Mutter Gottes angerufen, darum sie abermal übel von dem bösen Geist geschlagen
wordem. Dieß habe er solang mit ihren getrieben, bis sie entlich Gott und alle Heiligen verleugnet
. Hernach hab er ihr viel unterschiedliche mal zugemuthet, die Früchte, Vieh und
Anderes zu verderben.

Item es wäre vier Jahre, habe der böse Geist ... sie zu einem Tanze auf einer Katze geführt.

Item bald danach sei sie mit ihren der Gefangenen Gespielschaft nachts in die alte Ludergasse
zu einem Tanz gefahren ..."

Der Herausgeber des Protokolls bemerkt: „Wahrscheinlich hatte man die Delinquentin ...
auf der Folter dermaßen zugerichtet, daß man ihr einen Tag Erholung gönnen mußte, dafür
.arbeitete' man dann am Sonntag."

Über dieses zweite Verhör meldet das Protokoll:

„Bekennt die Notarissin, daß ihr Mann mit ihren Allzeit allerorten, allda sie gewesen zu
den Hexentänzen gefahren, vermeint, auf einem Geißbock gesessen sei, und er, ihr Mann,
das Hexenwerk vor ihr konnte haben, sie es aber lange nicht gewußt ..."

Der Herausgeber des „Hexenprozesses" schrieb 250 Jahre später, gleichsam
zur Erklärung jenes einst wütenden Wahnes: „Die Geständnisse sind
ein Gemisch von unmöglich Geschehenem oder selbst nur Gewolltem, von
schmutzigen Phantasien oder längst begangenen Ruchlosigkeiten, wie sie in
allen Hexenprotokollen vorkommen."

Besonders tragisch ist der Fall der „Zeller Hexe", weil sie ihren Mann, mit
dem sie drei Jahrzehnte in Freud und Not zusammengelebt hatte, als „Hexenmeister
" angab, und damit dessen Verurteilung und Hinrichtung verursachte
.

Die Niederschrift der Aussagen von Frau Tinctorius wurde zusammen mit
denen der sechs anderen „Hexen" unmittelbar an den zuständigen Syndikus
nach Rottweil gesandt. Der Beamte gab schon zwei Tage später sein Gutachten
ab, demzufolge die sieben Hexen mit dem Schwert zu richten und
dann die Leichen zu verbrennen seien.

Die also Verurteilten wurden verwarnt, ihre Seelen nicht nachträglich noch
mit falschen Angaben zu belasten.

„Alle erklärten, sie blieben bei dem Gesagten, hätten daraufhin schon gebeichtet und kommuniziert
und wollten nun darauf sterben ... Die Notarin habe eine halbe Stunde lang gebeichtet
und sei so christlich gestorben, daß wenig gefehlt, sie den Priestern zugesprochen
hätte."

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