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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 55
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Das zweite Großobjekt, das wir dann besichtigen konnten, war die St.
Peter- und Paulskirche, ein Bau aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, der am
Ende desselben Jahrhunderts innen ausgestaltet und in der Mitte des 20.
Jahrhunderts im Innern mit einem einheitlichen Farbton überstrichen wurde
. Die Renovierung seit der Mitte der 80er Jahre bemühte sich, den Zustand
Ende des 19. Jahrhunderts wiederherzustellen. Dies geschah in
verschiedenen Etappen unter drei verantwortlichen Denkmalpflegern aus
Freiburg (Treppe, Becker, Wörner). Immer wieder wurden auch die Kirchenbesucher
in die Diskussion einbezogen. G. Albrecht verstand es, dieses
Miteinander herauszustellen und die Einheitlichkeit der Renovierung einsichtig
und deutlich zu machen.

Dr. Hansjakob Wörner, der Baudenkmalpfleger des Landesdenkmalamts
Freiburg für den Ortenaukreis, beleuchtete den kirchenpolitischen Hintergrund
der Baugeschichte dieser Kirche und dankte für die Einsicht der Bevölkerung
während der Renovation.

Mit einem Gang durch die Lahrer Innenstadt und einer längeren Zeit des
Diskutierens auf dem Marktplatz endete diese Exkursion mit viel Gewinn
und Information für die Teilnehmer der Fachgruppe „Denkmalpflege" im
Historischen Verein für Mittelbaden.

Dr. H. Wörner nahm abschließend zu einer Presseveröffentlichung des Innenministeriums
zugunsten ehrenamtlicher Denkmalpfleger Stellung und
nutzte diese Gelegenheit, allen ehrenamtlichen Denkmalpflegern im Ortenaukreis
, sowie insbesondere Herrn G. Albrecht, für ihre Arbeit und ihre
Bemühungen um die Denkmalpflege herzlichen Dank zu sagen.

In ihrer letzten Sitzung des Jahres 1990 behandelte die Fachgruppe „Denkmalpflege
" im Historischen Verein für Mittelbaden mehrere und wichtige
Fragen der Denkmalpflege. Franz Seiser, Oberregierungsrat und Dezernent
der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde beim Ortenaukreis, erörterte
zunächst die Situation der Denkmalpflege nach dem Urteil des
Baden-Württ. Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 1 S 1949/87). Dort war entschieden
worden, daß nicht nur die Kosten der Erhaltung und der Bewirtschaftung
, sondern auch die Folgelasten einer Erhaltung von denkmalgeschützten
Gebäuden zu berücksichtigen sind, wenn Behörden über Abrißgenehmigungen
entscheiden. Engagierte Denkmalpfleger sehen in dieser
Entscheidung eine Gefahr, daß in der Frage der Zumutbarkeit solcher Kosten
vielen Denkmalbesitzern die Möglichkeit gegeben wird, sich leichter
von den Denkmälern zu trennen und diese dann verlorengehen.

F. Seiser beschäftigte sich zunächst mit der Frage, was ein Kulturdenkmal
sei und welche Kriterien erfüllt sein müßten. Denkmalfähigkeit und öffentliches
Interesse seien zwei elementare Gesichtspunkte dabei. Öffentlichkeit
der Information jedoch sei etwas anderes, oft schmerzlich vermißt, aber ju-

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