http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0075
15. Spotenhof, J. Obert, 7619 Welschensteinach - Außenrenovation der Hofanlage
16. Mühle, C. Vögele, 7619 Steinach — Renovierung der gesamten Anlage
17. Gutmannshof, F. Armbruster, 7613 Hausach-Einbach — Renovierung Einblatthochgangsäge
18. Wohn- und Geschäftshaus E. u. L. Albecker, 7620 Wolfach — Fassadenrenovation
19. Wohnhaus K.-F. Bayer, 7635 Schwanau-Nonnenweier — Sanierung des Fachwerkhauses
20. Wohnhaus H. u. [. Müller. 7640 Kehl-Hohnhurst — Renovierung des Fachwerkhauses
21. Wohnhaus P. Droll. 7590 Achern — Renovierung der Jugendstilfassade
22. Deckers Mühle, V. u. R. Decker. 7633 Seelbach — Instandsetzung der Gesamtanlage
23. Mühle, R. Benz. 7593 Ottenhofen - Instandsetzung des Kammrades
24. Wohnhaus R. Kühner. 7591 Sasbach — Renovierung der Gesamtanlage
25. Wohnhaus R. u. G. Meier. 7592 Renchen-Ulm — Renovierung Fachwerkhaus
Das Spektrum förderwürdiger Maßnahmen ist breit gestreut. Alle Objekte
wurden überwiegend vorbildlich restauriert und stellen wertvolle Zeugen
des baulichen Kulturgutes im Ortenaukreis dar.
Soziales
Gegen Krankheit ist heutzutage fast jeder Bürger versichert. Bei Erwerbsunfähigkeit
und im Alter hat er in der Regel Anspruch auf Rente, Hinterbliebenenversorgung
oder Pension. Trotz aller Vorsorge gibt es aber noch
viele Fälle, in denen dieser soziale Schutz nicht ausreicht.
Der Landkreis gewährt Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt, z. B. für
Ernährung, Kleidung, Wohnung, persönliche Bedürfnisse und als Hilfe in
besonderen Lebenslagen, wie Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte
, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
und Altenhilfe. Im Ortenaukreis beziehen rund 14000 Personen
Sozialhilfeleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in
besonderen Lebenslagen.
Von den Hilfeempfängern erhielten 1990:
9534 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
2001 Personen Krankenhilfe
1 247 Personen Eingliederungshilfe für Behinderte
2 965 Personen Hilfe zur Pflege.
Rund 70 Mio. DM mußten im ambulanten und im stationären Bereich bereitgestellt
werden, um die anspruchsberechtigten Bürger versorgen zu
können.
Das Bemühen, einen Soziallastenausgleich unter den Landkreisen Baden-
Württembergs zu erreichen, hatte Erfolg. Jene Landkreise, die strukturbedingt
erheblich höhere Sozialhilfeaufwendungen als andere Landkreise
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