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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 126
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Vogtei, Dinghöfe und Weistümer
des Klosters Schwarzach

Suso Gärtner

Vogtei

Seit der Entstehung der geistlichen Immunitäten waren den Klöstern
öffentlich-rechtliche Aufgaben erwachsen. Die Ausübung dieser Aufgaben,
wie Stellung und Führung eines Heeresaufgebots, Wahrnehmung der Gerichtsrechte
und Durchsetzung von eigenen oder die Abwehr fremder Interessen
mit militärischer Macht fielen nach den Anschauungen der Zeit dem
Vogt zu. Er sollte dem ihm anvertrauten Kloster Schutz und Schirm bieten.
Dafür standen ihm Rechte und Befugnisse gegenüber den Beschützten und
eine angemessene Entlohnung für seine Tätigkeit zu. Wenn die Machtmittel
des Vogtes zur Verteidigung der Interessen seines Klosters nicht mehr ausreichten
oder wenn er aus anderen Gründen seiner Aufgabe nicht nachkam,
mußte sich die betroffene Kirche nach anderen Schutzmächten umsehen.
Der eigentliche Rechtsanspruch des bisherigen Vogtes verfiel, und der neue
Schutz- und Schirmherr konnte an seine Stelle treten, eine Entwicklung,
wie wir sie im 15. Jahrhundert bei Kloster Schwarzach verfolgen können.

Aus der Gründungs- und Frühzeit des Klosters Schwarzach ist kein Vogt
überliefert. Erstmals begegnet uns ein Vogt im 10. Jahrhundert. Am 17. Mai
961 bestätigte Otto I. einen Gütertausch zwischen Kloster Schwarzach und
dem Bischof Hartbert von Chur.1

Aus dem Wortlaut der beiden Tauschbestätigungen geht hervor, daß der König
den äußeren Schutz des Klosters dem Grafen Chuonrad anvertraut hatte,
der in den Tausch einwilligte und zusammen mit den Mönchen die notwendigen
Schritte zur Erlangung der Urkunde unternahm.2

Wie in Schwarzach befanden sich auch die Vogteien anderer Klöster zu dieser
Zeit im Besitz von Grafen oder mächtigen Dynasten. Die Funktionen
des Vogtes lagen im wesentlichen in der Vertretung des Klosters nach außen
, in die inneren Belange scheint er wenig oder gar nicht eingegriffen zu
haben.3

Im Jahr 994 gestattete Otto III. dem Abt Wolfold von Schwarzach, einen
Markt ,,in villa Vallator" (Feldern, ausgegangener Hof bei Greffern) zu errichten
. Als Zubehör werden Zoll-, Münz- und Geleitsrecht erwähnt. Uber
diesen Markt soll niemand außer dem Abt Herrschaftsrechte ausüben. Es
soll dort keinen Vogt geben, es sei denn mit Bewilligung des Abts.4

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