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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 132
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dem, daß eine Kirche mehrere Vögte annehme.29 An den bestehenden Verhältnissen
ist dadurch kaum etwas geändert worden. 1224 unterzeichnen
Berthold und Albert als Windecker Vögte die Vereinbarung mit dem Kloster
. 1259 werden Reinbot und Reinhard von Windeck in der Streitsache mit
dem Kloster genannt. Das Kloster hatte demnach in dieser Zeit zwei Vögte
von Windeck. In den 70er Jahren erreichten die Bedrückungen durch die
Klostervögte einen neuen Höhepunkt. Abt Johann von Schwarzach wandte
sich in einem flehentlichen Schreiben an den Burggrafen Friedrich von
Nürnberg, den späteren Obervogt.30 Er klagte ihm, daß Reinbot von Windeck
gewaltsam die Tore der Kellerei, des Getreidespeichers und der Kämmerei
zerstört habe. Neun Stück Vieh und ein Pferd raubte er dem Kloster
und verwüstete unbarmherzig die auf dem Feld stehende Frucht. Die von
Friedrich dem Kloster verordneten Vögte, heißt es weiter in dem Brief des
Abts, sind schon sechs an der Zahl und stehen in jugendlichem Alter, wo
doch das Kloster nur einen Vogt brauche. In einer Woche kommt einer der
Vögte mit dreißig Pferden und Leuten, die folgende Woche ein anderer mit
ebensoviel oder noch mehr und so verbrauchen und verschleudern sie die
Güter des Klosters. Der Abt bittet Friedrich, durch königliche Autorität einen
ehrenwerten und mächtigen Mann aus der Straßburger Diözese anzuweisen
, der die Personen und Güter des Klosters vor solchen Gewalttätigkeiten
schütze.

Die Bemühungen des Schwarzacher Abts, die Zahl der Klostervögte zu reduzieren
, wurden schließlich von Friedrich von Nürnberg und König Rudolf
von Habsburg unterstützt. Der König gab gemäß einem allgemein gebilligten
Rechtsspruch zu Hagenau bekannt, daß das Kloster nur einen Vogt haben
und daß Burggraf Friedrich von Nürnberg als Oberadvokat des Klosters
die von Windeck anhalten sollte, daß nur einer von ihnen die Vogtei übernehmen
dürfe; widrigenfalls der Burggraf das Kloster mit einem anderen
Vogt versehen und es in der Zwischenzeit schützen solle.31 Gleicherweise
forderte Burggraf Friedrich die Windecker auf, innerhalb von 14 Tagen einen
aus ihrer Mitte auszuwählen, der dem Kloster als Vogt vorstehen solle,
andernfalls werde er das ihm übertragene Kollationsrecht der Vogtei dem
Bischof von Straßburg übergeben.32

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts brachten die Klöster sehr oft die Vogtei-
rechte durch Kauf an sich. Die finanziellen Nöte des hohen und niederen
Adels, der für seine Fehden und militärischen Verpflichtungen Geld brauchte
, und das Interesse der Klöster, sich von den stetigen Belästigungen und
Besteuerungen zu befreien, beschleunigten diese Entwicklung. Die Vogtei
war jetzt zu einem Kaufobjekt geworden, die zugrunde liegende Idee des
Schutzes in den Hintergrund getreten.

Im Jahre 1318 kaufte Abt Johann die Vogtei von den Rittern von Windeck
ab, und zwar am 10. April von dem minderjährigen Berthold von Windeck,
vertreten durch seinen Onkel Reinbold, Rektor der Kirche von Nieder-

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