Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 149
(PDF, 143 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0149
Der Vogt Berhold Rappen und namentlich genannte 12 Geschworene des
Dorfes Bischofsheim mußten sich verpflichten ,,auf Geheiß und Empfehlung
unserer lieben Herren Jakob und Ludwig von Lichtenberg, dem wir
gehören," die 15 lh Pfund Pfennige Straßburger Geldes und die 32 Klafter
Brennholz ohne Irrung oder Minderung jährlich zum Martinstag zu liefern
und zu bezahlen, und mußten dies durch Läuten der Glocken bestätigen.

Der Vertrag beinhaltet weiter, daß, falls die Gemeinde Bischofsheim das
Geld zum St. Martinstag nicht zahlen oder die 32 Klafter Brennholz nicht
liefern sollte, der Dechant, das Kapitel und ihre Schaffner in Bruderhof
nach 8 Tagen Mahnung, den Vogt und die 12 Geschworenen in ein Würzhaus
" in Straßburg, das von Dechant oder Kapitel bestimmt wird, einziehen
zu lassen, und sie dort solange verbleiben müßten, bis gänzlich die
ausstehenden Zinsen, Kosten und Schaden an den Dechanten und das Kapitel
bezahlt sind. Ferner: Sollten 2 Geschworene von Bischofsheim durch
Tod abgehen oder sonst „unnütz werden", sollen die ,,Inwohner" von Bischofsheim
„durch Briefe Borten" oder mündlich, „von Aug zu Aug", aufgefordert
werden, Dechant und Kapitel zu Straßburg andere Bürger von
Bischofsheim zu nennen, die schwören, all das zu tun, wozu sich die abgegangenen
Bürger verpflichtet hatten.

Die Herren von Lichtenberg versichern für sich und ihre Erben und Nachkommen
, daß falls ihre Amtsleute und Diener einer Pfändung durch „Widerred
und Säumnis" dem Dechanten und dem Kapitel Widerstand leisten,
„so sollen Dechant und Kapitel zu Strassburg und wer ihnen hilft, uns, die Herren von Lichtenberg
, unsere Erben und Nachkommen, Land und Leuth aufgreifen und pfänden, bis die
ausstehenden Zinsen jährlichen Geldes, Kosten und Schaden, die sie gelitten haben, gänzlich
ersetzt sind."

Der Vertrag schließt mit einer Grenzbeschreibung des Dinghofes, die heute
nicht mehr nachvollzogen werden kann, und mit der Beurkundung durch die
Parteien wie folgt:

„Und zu wahrem Recht und Urkund aller geschriebenen Dinge so haben wir, Johann Graf
von Helfenstein, Dechant und das Kapitel der mehreren Stifte zu Strassburg, um uns und
unsere Nachkommen zu binden unser gemeines Kapitels Siegel gehenkt an diesen Brief."
„Und wir, Rappen Berhold der Vogt und die 12 Geschworenen und die ganze Gemeind Bischofsheim
bekennen, dass all vorgerührten Sachen, wie sie vor uns geschrieben stehen, von
uns als gesehen und vorgeführt worden sind und wir gelobt und versprochen haben, stets zu
halten, wahr zu lassen, zu vollführen alle Gefahr und Arglist ausgeschlossen."
„Zu unserer wahren Urkund haben wir, Jakob und Ludwig, Herren zu Lichtenberg gehenkt
unser eigenen Siegel an diesen Brief, und wir, der Vogt und die 12 Geschworenen und die
Gemeind Bischofsheim, die wir kein eigenen Siegel haben, haben unsere Jungherren von
Lichtenberg gebeten, als wohl für uns als für sich selbst ihr Siegel an diesen Brief zu
henken."

„Wir Jakob und Ludwig von Lichtenberg bekennen, dass wir auf ihr fleißiges Bitten so getan
haben."

„Und wir, Ruprecht von Gottes Gnaden, Bischof von Strassburg, Landgraf zu Elsaß, bekennen
, dass nachdem solches zwischen vorgemeldeten Partheyen geschehen und vorgegangen
ist, uns auch wohl gefällt und wir, dass es dabei bleibe, auf Bitten unserer Edlen, unserer

149


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0149