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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 152
(PDF, 143 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0152
Die Dinghofakte schließt mit einem Beschluß der Großherzoglichen Direktion
der Verwaltung der Forste und Bergwerke vom 5. Juli 1833:

Beschluß:

..Der Großherzoglichen Domänenverwaltung Kork ist zu bemerken. Die Gemeinde Bischofsheim
hatte vermöge eines Vertrages, der im Jahre 1441 zwischen den Grafen von Hanau
und dem Domkapitel in Strassburg abgeschlossen wurde, alljährlich 40 Gulden, 10
Schillinge und 32 Klafter Holz wegen des ihr überlassenen Dinghofes kostenfrei in den Bruderhof
nach Strassburg an das Stift zum alten St. Peter abzuliefern, welche Gefälle mit der
Grafschaft Hanau der Herrschaft zugefallen ist.

Soviel aus den Akten hervorgeht, so hat sich früher bei der Amtskellerei Bischofsheim der
alte Brief über den Vertrag vom 31. Mai 1441 befunden, von welchem die Amtskellerei am
11. Dez. 1808 eine Abschrift vorgelegt hat. Da es sich dermalen am Ablösung der fraglichen
32 Klafter Holz handelt, dahier aber über den Titel der Holzabgabe nichts bekannt ist, so
wird die Domäneverwaltung aufgefordert, gedachten Brief samt den betreffenden Akten oder
Anzeigen aus Gefällbüchern hierher einzusenden und dabei zu bemerken, ob die obengedachte
Geldabgabe noch fortentrichtet werde, oder aber ob sie und unter welchem Titel abgelöst
worden ist."

Unter dem 27. Juli 1833 ist unter diesem Beschluß vermerkt:
..Hoher Verfügung gemäß werden im Beschluß die dieseitige die Abgabe bezugnehmende
Akte in zwei Hefte bestehend unter dem Beifügen vorgelegt, dass die Geldabgabe als Grundzins
zur Ablieferung gekommen ist."

Quellen-Nachweis

GLA 229/86051-229/86086

Chronik der Stadt Rheinau, Seiten 59-96

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