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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 164
(PDF, 143 MB)
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Ruine Schneeburg

Aufnahme: W. Neuss

Vielleicht ist es Werner bei seinem Verzichtsbrief mehr um die Einnahmen
aus der Vogtei als um eine Gottesgabe gegangen.

Von Werner v. Hornberg ging das Ebringer Erbe (zu gleichen Teilen?) an
seine Schwester Beatrix, die Witwe des Ritters Johann Schnewlin zum Wi-
ger, sowie an Werners vier Söhne, Haman, Ulrich, Wernher und den noch
jungen Bruno (Kleinbrun genannt) v. Hornberg, die bereits Ritter waren,
über. Zwei Töchter von Werner waren verheiratet und hatten wohl aus diesem
Anlaß auf ihren Anteil verzichtet. Elisabeth war verheiratet mit Berthold
v. Falkenstein und Ursula seit 1350 mit dem Grafen von Lupfen.

1387 schließen Beatrix und ihre beiden Söhne Dietrich und Werner, Johann
Schnewlin, ihr dritter Sohn, war noch nicht geboren, einerseits und die
oben genannten Söhne des verstorbenen Werner v. Hornberg andererseits
einen Vertrag wegen des Dorfes Ebringen und der Schneeburg, wobei die
Vertragsschließenden geloben, ,,ze baider site enander gut freunde sin" zu
wollen, die vier Brüder ihrerseits, Schnewlin zum Wiger für ihre Ansprüche
an Ebringen und der Schneeburg 200 Gulden in Gold zu bezahlen, diese
hingegen, allen Rechten und Forderungen zu entsagen.6

Als Schiedsrichter wirkte bei diesem Übereinkommen auch Heinrich v.
Hornberg mit, ein Sohn Friedrichs v. Hornberg, dem ersten Besitzer der
Schneeburg.

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