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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 167
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1426, am 19. November kommt es zu einem Vertrag zwischen den Edlen von
Ratsamhausen und von Hornberg, wegen der Einlösung der Feste Schneeburg
und des Dorfes Ebringen. Konrad wurde dabei verpflichtet als Lösungssumme
1200 rheinische Gulden an die Edlen von Ratsamhausen zu
bezahlen und die Kosten für die von Abt Kuno im Jahre 1402 gebilligte
Aussteuerung15 zu übernehmen.

Da Konrad diese Summe nicht zur vereinbarten Frist aufbringen konnte,
verlobte er sich 1428 mit Benignofa, der Tochter des Hans von Ratsamhausen
zu Sneberg (das ist der Berg, auf dem noch eine zweite Burg gestanden
haben soll) und Triberg16, der ein Bruder war von Dietrich von Ratsamhausen
. 17

Am 24. März 1428 verschreibt Konrad seiner Braut Benignofa v. Ratsamhausen
mit Genehmigung des Stiftes St. Gallen 2500 Gulden als Braut-
Morgengabe, nach ,,Sitt und Gewohnheit im niederen Elsaß", auf die
Schneeburg, die Dörfer Ebringen, Berghausen und Talhausen, mit Leut und
Gut und alles was dazu gehört.

Die Herrschaft war, wie er angab, seinen Eltern (Vorfahren) lange Jahre
vom Abt und Gotteshaus St. Gallen zu Lehen gegeben worden.

Sollte er vor Benignofa sterben, so solle seine Braut oder ihre Erben das
genannte Lehen ..mit einem Manne" beerben (der nachfolgende Erbe mußte
männlichen Geschlechtes sein = Mannlehen).18

Nachdem Konrad die Benignofa geheiratet hatte, vermachte er ihr urkundlich
am 18. Juli 1428 die als Brautgabe versprochenen 2500 rheinische
Goldgulden und dazu sein übrig Gut, ,,wie das alles genannt oder gelegen
ist, luterlich und genzlich nach Abgang" seines Lebens für den Fall, daß
er „echt eliche liberben nit Hesse", ,,zu einer rechten, redlichen giften und
gaben". Schon zwei Tage danach, am 20. Juli, setzt Konrad mit Rücksicht
auf die Vermehrung ihres Witwengehaltes aus dem Hornberger Erbe, das
sie als Witwe nun noch zu erwarten hatte, statt 2500 nur 2000 rheinische
Goldgulden auf die am 24. März genannten Güter fest. Die zur Bestätigung
seines festen Willens ausgestellte Urkunde bezeugen sein Vetter Brun Wern-
her v. H. und Konrad v. Bolsenheim.19

In der Folge hat Konrad immer noch Schwierigkeiten mit seiner Belehnung
in Ebringen. Eine Belehnung durch Abt Egolf Blarer (1426—1442) ist nicht
bekannt. (1442, erhalten die Hornberger Bürger, eben durch diesen Konrad
v. Hornberg ihre besonderen Freiheiten in einem Freiheitsbrief).

Am 27. Januar 1444 kam unter Abt Kaspar von Breitenlandenberg „die
Schneeburg mit dem buhof" (Bauhof), der dazu gehört, „und aller zuege-
hördi, itim und der vogtei zue Ebringen und talhausen mit gerichten, zwingen
und bennen und mit alle rechten und zuegehörden", „zu rechtem
lehen... nach lehensrechten" an Konrad.20

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