Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 206
(PDF, 143 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0206
Die Endphase der Auseinandersetzung
der Abtei Schwarzach mit der Markgrafschaft
um die Landeshoheit nach den Prozeßschriften
des 18. Jahrhunderts

Ludwig Uibel

Nachdem zu Beginn des 16. Jahrhunderts das Zusammenspiel der politischen
Kräfte der Markgrafschaft Baden mit dem Kloster Schwarzach noch
einigermaßen funktionierte, wagte Markgraf Philipp II. im Jahre 1572 als
erster seines Hauses einen Generalangriff auf die Klosterfreiheiten. Als der
neu gewählte Abt Caspar Brunner (mit Recht!) den Treueid verweigerte —
der Bischof von Speyer war sein Lehensherr — und nicht zum Befehlsempfänger
herabsinken wollte1, wurde er körperlich und seelisch unter unvergleichlichen
Druck gesetzt2 (Arretierungen, Inquisition, langjähriges
Exil). Als zwei Versuche des Entgegenkommens von Seiten des Abtes scheiterten
(1579, 1584), ging dieser zum zweiten Mal ins Exil nach Straßburg3
(1584). Während dieses Exils lebte Caspar Brunner von den Klostereinkünften
im Unterelsaß und im Hanauerland. Die badische Zwangsverwaltung
hatte Zugriff nur auf die 13 Dörfer der beiden Abtsstäbe. Um den Abt in
Straßburg unter Druck zu setzen, versuchte Baden auch die Abgaben im
Hanauischen in die Hand zu bekommen. Graf Philipp IV. lehnte aber ein
entsprechendes Ersuchen ab. „Dieses verdroß so sehr, daß man sich vornahm
, solches den Grafen empfinden zu lassen... Es wurde deshalb den
badenschen Unterthanen unter schwerer Strafe verboten, die Wochenmärkte
in dem hanauischen Städtchen Lichtenau zu besuchen4... Sobald der vertriebene
Abt den neuen Unfug erfahren, klagte er beim Kaiserlichen Kammergericht
(= KKG) in Speyer und erreichte am 23. 6. 1585 ein kaiserliches
Pönalmandat Inhalts dessen dem Herrn Markgrafen bei Strafe (von) acht
Mark löthigen Goldes geboten wird, das vermeinte Verbot wegen Besuchung
der Lichtenauer Wochenmärkte aufzuheben und dergleichen Gebothe
und Verbothe über Schwarzach und dessen Unterthanen. auch der selbst genommenen
Administration zu enthalten... derwegen. weil beide Parteien
uns und dem Reich ohne Mittel unterworfen... D. L. Schutz und Schirm
dergleichen Geboth und Verboth über das Gotteshaus Schwarzach keineswegs
gebühre."5

Klarer und eindeutiger als in diesem Mandat hätte das höchste Gericht die
Reichsunmittelbarkeit des Klosters nicht bestätigen können.

206


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0206