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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 208
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Nachdem 1572 der Zugriff des Markgrafen auf die Abtei an der Person des
Abtes gescheitert war, wurde 1590 von sehen Badens kein Risiko mehr eingegangen
. Die Person Dölzers war durch seinen Frontwechsel und die
Bewährungszeit in der Klosterverwaltung ausreichend getestet, um als
Wunschkandidat zu gelten, und gegen den Wunsch des Markgrafen wäre
1590 ohnehin kein Aspirant Abt geworden. Die unangenehmen Mandate
von 1585 konnten jetzt vergessen werden.

Während des Dreißigjährigen Krieges ging es dem Kloster Schwarzach ums
pure Überleben, und der politische Status der religiösen Gemeinschaft war
von untergeordneter Bedeutung. Das änderte sich, als Abt Placidus Rauber
(1649—1660) mit der Leitung des Klosters beauftragt wurde. Das Kriegsende
bot ein Ubermaß an wirtschaftlicher Not. Ins Finanzielle übersetzt bedeutete
das einen immensen Mangel an Geld. So hielt es der Abt für richtig,
den Stollhofer Bannwald zu verkaufen. Auf der Suche nach weiteren Geldquellen
kam ihm der Markgraf in den Sinn. Von ihm erwartete er nicht nur
Schutz und Schirm sondern auch Anlehnung und konkrete Hilfe. Eine der
Möglichkeiten der Klosterwirtschaft auf die Beine zu helfen, sah der Abt
in den 376 badischen Leibeigenen, die im Klostergebiet wohnten. Wenn die
von ihnen erarbeiteten Abgaben an das Kloster fallen würden, wäre diesem
sehr geholfen. Abt Placidus bat deshalb den Markgrafen um Überlassung
dieser Leute. Dieser zögerte, denn er hatte natürlich mit diesen Abgaben
gerechnet und war sicher auch nicht auf Rosen gebettet. Um die Angelegenheit
voranzubringen, richtete der Abt am 30.5.1651 einen Brief an den
Markgrafen, in dem er in einem Nebensatz etwas aussprach, von dem er
annahm, daß es der Markgraf gern hörte und honorierte, nämlich die Feststellung
der Reichsmittelbarkeit des Klosters: „Ist und kann begehrte Überlassung
genennet (ausgesprochen) werden, indem ihro fürstliche Gnaden
ius Superioritatis und Advocatiae (das Recht der Landeshoheit und der Vog-
tei) behalten.. . fallet hoc ipso (von selbst) dieses, indem das Gotteshaus
ein Mediatkloster...".12

Wir dürfen annehmen, daß sowohl der Markgraf (der zugleich noch Kammerrichter
in Speyer war) als auch Abt Placidus über den Klosterstatus im
Bilde waren: Rückblickend lag vor ihnen der Dreißigjährige Krieg, der keinen
Maßstab abgab, dann die 30jährige Amtszeit Abt Dölzers mit ihrem
praktischen Verzicht auf die Landeshoheit des Klosters. Die Haltung Georg
Dölzers hatte sich in dieser langen Zeit zu einer Art Gewohnheitsrecht
verdichtet. Im Bewußtsein dieser Dinge wollte wohl Abt Placidus dem
Markgrafen bedeuten, er habe von ihm in puncto Klosterstatus nichts zu befürchten
. Seinerseits sei der Schritt vom Souverän zum Landsassen vollzogen
.

Dem 1660 verstorbenen Abt Placidus folgte der von Rheinau (Schweiz)
kommende Abt Gallus Wagner (1660-1691). Die lange Amtszeit von Abt

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