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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 212
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Schwurs konnte man den Landesherrn des Untertanen erkennen. In dem
von dieser Arbeit erfaßten Zeitraum erschienen Berichte von sieben (wichtigeren
) Huldigungen — so wurde der Akt der Eidesleistung genannt. Die
erste stammt aus der Zeit des Bauernkriegs. Damals hatte der Abt auf Empfehlung
der badischen Räte die Untertanen auf den Markgraf schwören lassen
, doch mit der Versicherung des Fürsten, „daß solche Huldigung nicht
länger währen würde als bis zur Stillung der Bauernschaft... dann wollte
der Markgraf die klösterlichen Untertanen ihrer Huldigung wieder ledig
lassen." Aus diesem Kurzbericht geht hervor, daß die Klosterleute noch am
Anfang des 16. Jahrhunderts nur dem Abt den Treueid leisteten und mithin
nur ihn als Landesherrn anerkannten.

Die nächste Huldigung, von der berichtet wird, erfolgte 1571 nach der Wahl
des Abtes Caspar Brunner. Dieser verweigerte den von ihm gegenüber dem
Markgrafen verlangten Treueid. Die klösterlichen Untertanen, die zuerst
auch nicht schwören wollten, ließen sich nach versteckten Drohungen der
badischen Räte zum Schwur bewegen.25

Im Jahre 1589 verlangte der Markgraf wieder einen Huldigungseid der Klosterleute
, wogegen diese sich beschwerten mit dem Hinweis, daß sie seit unvordenklichen
Zeiten nur dem Abt gehuldigt hätten.26

Die nächste Huldigung erfolgte anläßlich der Immission (Besitzeinweisung)
des Markgrafen Wilhelm in die obere Markgrafschaft nach der Schlacht von
Wimpfen (1622). Über den Wörtlaut der Eidesleistung wird vom Kloster
bzw. Baden Gegensätzliches berichtet: Bericht des Klosters: In der Huldigung
des Klosters schworen die Abtsstäbischen, dem Markgrafen „getreu
und hold" zu sein (aber nicht „gehorsam"). Der Schwur aus badischer
Sicht: „auch dem Markgrafen Wilhelm als des Gotteshauses Landesfürsten
treu zu sein."27

Wie aus späteren Huldigungen hervorgeht, hatte die Abtei nichts dagegen,
wenn ihre Untertanen ihrem Schutz- und Schirmherrn schworen, „getreu
und hold" zu sein, keineswegs aber „gehorsam", oder ihn gar im Wörtlaut
als ihren Landesfürsten ansprachen. Das ist keine Wörtklauberei. Dahinter
verbirgt sich nichts Geringeres als der Kampf um die Erhaltung der Landeshoheit
.

Bei den beiden nächsten zu berichtenden Huldigungen (Thronbesteigung
des Türkenlouis 1677 bzw. sein Tod 1708) verstand es Baden, ausschließlich
die badische Formulierung zur Eidesleistung zuzulassen: Der Titel Schirmherr
wurde durch Landesfürst ersetzt, die Untertanen schworen, nicht nur
„getreu und hold", sondern auch „untertänig und gehorsam" zu sein.28

Anläßlich der Erneuerung des badischen Erbvertrags wurde in Schwarzach
am 9.2. 1765 von badischer Seite eine Huldigung inszeniert, in der die abts-

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