Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 213
(PDF, 143 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0213
stäbischen Untertanen veranlaßt wurden, zuerst dem neuen Markgrafen zu
huldigen mit dem ausdrücklichen Zusatz „gehorsam zu sein" nicht nur
getreu und hold". Dann wurde dem Abt geschworen. „Hierauf protestierte
der Herr Prälat (Anselm Gaucker) in einer auf der Bühne gehaltenen
Rede öffentlich gegen diese angemaßte badische Huldigung, die aus der
Schirmshuldigung eine Landeshuldigung gemacht hatte. Er bat den anwesenden
Notar, seinen Protest aufzunehmen29, Abt Anselm hatte es als seine
Pflicht erachtet, die verbale Aberkennung der klösterlichen Souveränität
nicht stillschweigend hinzunehmen. Dafür fiel er aber für seine weitere
Amtszeit (25 Jahre!) in Ungnade, was er am eigenen Leib verspüren mußte.

Neben der Schätzung besaß die Abtei noch andere Geldquellen, wovon das
Salz- und das Eisenmonopol laufende Einnahmen garantierten. Deshalb
richtete sich die Begehrlichkeit der badischen Räte gerade auf sie. Im Jahre
1672 wurde dem Kloster der Salzhandel entrissen. Ein Protest des Abtes
Gallus war erfolglos. Im Jahre 1715 war das Salzmonopol immer noch in
badischer Hand (Sammelbeschwerde des Abtes Steinmetz!). Der Zugriff
auf den Eisenhandel konnte abgewehrt werden, desgleichen der Entzug
des Eichrechts.30 Im Jahre 1679 konnte Abt Gallus weitere Monopole zu
Gunsten des badischen Fiskus verhindern (Kerzen, Essig, Branntwein,
Tabak).31

Für die Notierung der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben war eine
Rechnungsführung selbstverständlich. Auch die Notwendigkeit einer Rechnungskontrolle
war unumstritten, nur war das Kloster der Ansicht, daß dieses
Recht nur dem Ordinarius, dem Bischof von Straßburg, zustünde, es sei
denn der Abt bäte den Markgrafen um die Kontrolle. Baden meinte, dieses
Recht käme ihm als Vogt zu. Diese Meinungsverschiedenheit war eine
Quelle des Unfriedens und führte im Jahre 1769 zu einem ernsten Zusammenstoß
zwischen Abt und Markgraf, als letzterer binnen drei Tagen die
Vorlage der Rechnungen verlangte. Der Abt wich ins Exil aus32, mußte
aber auf Anordnung des KKG (1. 7. 1774) in die Kontrolle einwilligen.
Schon 1771 hatte Baden dem Abt die Verwaltung des Klosters gewaltsam
entrissen und am 24.6. 1774 einen Administrator (Pater Beda Dilg) eingesetzt
.33 Über den Entzug eines einzigen Hoheitsrechts, der Rechnungskontrolle
, hatte der Markgraf die ganze Verwaltung ausgehebelt und ein
Besatzungsregime errichtet. Wie wir später noch hören werden, dauerte
dieser Zustand 17 Jahre an (1791).

Ein wichtiges Kennzeichen der Reichsunmittelbarkeit eines Reichsglieds
war seine Eintragung in die Reichs- oder die Kreismatrikel. Das Kloster
Schwarzach hat nun in der Reichsmatrikel mehrfach seine Spuren hinterlassen
: 1. ,,Als im Jahre 1495 die Ordnung des gemeinen Pfennigs wegen. ..
(der) Türkengefahr, auf dem Reichstage zu Worms beliebet wurde, ward die
Abtei Schwarzach in der damaligen Matrikel namentlich begriffen und mit

213


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0213